Gesundheitsfördernde Hilfestellung
Wenn Mütter oder Väter in ihrer Elternrolle erheblich belastet und gesundheitlich beeinträchtigt sind, können stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen hilfreich sein. Die Leistung können Versicherte in Anspruch nehmen, die Kinder aktuell erziehen. Von einer aktuellen Erziehungsverantwortung kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausgegangen werden. Für im Haushalt lebende, behinderte Kinder kann die Erziehungsverantwortung auch über das 18. Lebensjahr hinaus gegeben sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder selbst behandlungsbedürftig sind. Hier benötigt die Krankenkasse ein ärztliches Attest (Muster 65), aus dem der Behandlungsbedarf hervorgeht. Für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenzen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wird.
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sollen für längstens drei Wochen erbracht werden. Das Leistungsangebot der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ist auf die besonderen Bedürfnisse der Mütter und Väter und gegebenenfalls ihrer Begleitkinder ausgerichtet.
Verordnung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Die Verordnung der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter erfolgt mithilfe des Muster 61. Für eine Verordnung der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter wird das Muster 64 verwendet. Dieses wurde zum 1. Oktober 2018 bundesweit vereinheitlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch ein weiteres Formular eingeführt: das Muster 65 „Ärztliches Attest Kind“. Es wird nur dann benötigt, wenn bei einer Vorsorge – oder Rehabilitationsleistung der Mutter oder des Vaters ein Kind dabei ist, das mitbehandelt werden muss. Kommen mehrere Kinder mit zur Vorsorge, die mitbehandelt werden sollen, wird für jedes Kind ein solches Attest benötigt. Gesunde Begleitkinder benötigen kein zusätzliches Formular.
- Kassenärztliche BundesvereinigungFormular für Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V)
Behandlung in speziellen Einrichtungen
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter dürfen nur in Einrichtungen des Müttergenesungswerks (MGW) oder in gleichartigen Einrichtungen erbracht werden, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 111a SGB V). Eine erneute Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme ist frühestens nach Ablauf von vier Jahren möglich. Versicherte können in Ausnahmefällen eine vorzeitige Wiederholung beantragen.
Qualitätsanforderungen
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben im Einvernehmen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), dem MGW und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) bundeseinheitliche Anforderungsprofile für Einrichtungen vereinbart, die stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen für Mütter und/oder Väter erbringen.
Weiterführende Informationen
Anforderungsprofile
- Anforderungen für stationäre Rehabilitationseinrichtungen nach § 111a SGB V, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 41 SGB V erbringen, Stand: 01.08.03 Format: PDF | 153 KB
- Anforderungen für stationäre Vorsorgeeinrichtungen nach § 111a SGB V, die Leistungen zur medizinischen Vorsorge nach § 24 SGB V erbringen, Stand: 01.08.03 Format: PDF | 159 KB
Vorsorgekuren und Rehabilitation – was kommt wann zum Einsatz?
Leistungen der Vorsorge dienen dazu, Krankheiten zu verhüten. Sie sollen helfen, eine geschwächte Gesundheit zu verbessern, und verhindern, dass sich in absehbarer Zeit eine Krankheit entwickelt. Vorsorgekuren sind Hilfe zur Selbsthilfe. Sie befähigen den Patienten oder die Patientin dabei, die eigene Gesundheit eigenverantwortlich zu stärken.
Liegen Beschwerden schon länger vor, ist statt einer Vorsorgeleistung eine medizinische Rehabilitation die richtige Wahl. Diese Leistung richtet sich an Patientinnen und Patienten, die krankheitsbedingt seit mindestens 6 Monaten in ihrer Aktivität eingeschränkt sind. Einer Rehabilitation wirkt darauf hin, dass die Erkrankung nicht fortschreitet oder chronisch wird und dadurch den Alltag einschränkt.
Welche Leistung bietet was: Mutter- oder Vater-Kind-Kur und medizinische Rehabilitation für Kinder
Bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur steht immer die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Diese Kuren sind eine exklusive Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben das Ziel, dem betreffenden Elternteil bei der Bewältigung familiärer Belastungen zu helfen.
Einen anderen Schwerpunkt setzt die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt. Hierbei steht das Kind im Mittelpunkt.
Je nach individueller Situation kann eine Begleitperson erforderlich sein. Diese erhält keine eigenen Leistungen, sondern Hilfestellungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes stehen.
Das Konzept einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Bei der Planung einer Maßnahme steht immer die Person im Fokus, die gesundheitlich bedingt eine Auszeit braucht. Familienkuren, an denen beide Elternteile teilnehmen, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Das Gesamtkonzept einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme beruht auf dem Ansatz, den Müttern oder Vätern komplett eine Auszeit vom Alltag und dem gewohnten Umfeld zu bieten. Dazu gehört auch die Teilnahme ohne Partner.
Die Maßnahme ist darauf ausgerichtet, dass der jeweilige Elternteil mit therapeutischer Unterstützung Kräfte und Strategien entwickelt, die ihm im Familienalltag helfen. Ziel für die Teilnehmenden ist, gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Dazu soll sich die Mutter oder der Vater ganz auf sich konzentrieren.
Die familienorientierte Rehabilitation für Kinder
Für schwer erkrankte Kinder gibt es die Familienreha als besondere Form der Kinderreha. Diese Form der Reha widmet sich Kindern mit einer schweren chronischen Krankheit, die sich besonders auf den Alltag der Familie auswirkt (zum Beispiel bei Mukoviszidose, Krebs oder nach einer Organtransplantation). In diesen Situationen kann eine familienorientierte Rehabilitation in einer stationären Einrichtung helfen.
Dabei ist auch die Begleitung durch ein Elternteil möglich. Familienangehörige können teilnehmen, wenn ihre Anwesenheit für den Therapieerfolg des Kindes erforderlich ist. Dann werden sie in die Therapie mit einbezogen. Als Angehörige gelten Eltern oder Erziehungsberechtigte und Geschwister.
Kann jede Diagnose bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur behandelt werden?
Kliniken für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren haben einen gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag, der nicht alle Diagnosen beinhaltet. Wenn besondere gesundheitliche Herausforderungen bestehen, brauchen die Patientinnen und Patienten eine intensivere Betreuung oder Behandlung.
In folgenden Situationen können Kliniken für Mutter-/Vater-Kind-Kuren keine Versorgung anbieten:
- bei akuten und chronischen Erkrankungen, die noch nicht ausreichend behandelt sind oder zu einer stark eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit führen, wie zum Beispiel fortgeschrittene Herzschwäche oder COPD.
- bei akuten onkologischen Erkrankungen, die einer gezielten Nachsorge bedürfen.
- bei akuten psychiatrischen Krankheitsbildern und Psychosen (zum Beispiel unbehandelte akute posttraumatische Belastungsstörungen und Traumafolgestörungen, schwere Depressionen, Angststörungen). Diese bedürfen meist einer gezielten psychiatrischen stationären Therapie, gegebenenfalls einer medikamentösen Einstellung.
- bei einer akuten Trauersituation (Todesfall innerhalb der letzten 6 Monate)
- bei einer Schwangerschaft mit Komplikationen
- bei Suizidgefährdung
- bei Suchterkrankungen aller Art (auch unter Substitutionstherapie). Es ist eine Abstinenz von mindestens einem Jahr erforderlich.
- nach Operationen, insbesondere bei Operationen am Haltungs- und Bewegungsapparat: Hier ist häufig eine Anschluss-Heilbehandlung in einer Fachklinik notwendig.
- bei schweren Essstörungen (Anorexie mit einem Body-Mass-Index unter 17,5, ausgeprägtes bulimisches Verhalten oder bei einem Body-Mass-Index über 45)