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Schizophrenie

Die AOK Niedersachsen ist im Oktober 2010 mit der integrierten Versorgung für AOK-Patienten, die an einer Schizophrenie oder schizoaffektiven Störung leiden, gestartet, um durch ein sektorenübergreifendes Versorgungsmanagement die Therapie der Erkrankung qualitativ zu verbessern und dadurch effizienter zu gestalten.

Vertragsinhalt

Mit dem Selektivvertrag "Schizophrenie" bietet die AOK Niedersachsen Versicherten die an einer Schizophrenie und an schizoaffektiven Störungen leiden ein umfassendes ambulantes Versorgungsangebot an. Die enge Zusammenarbeit von Fachärzten, ambulanten psychiatrischen Pflegediensten und den erkrankten Personen, soll die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der erkrankten Menschen fördern, Selbsthilfepotenziale stärken, Angehörige entlasten, stationäre Aufenthalte nach Möglichkeit vermeiden oder deutlich verkürzen und somit die weitere Teilhabe der Erkrankten am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Vertragspartner

Beitrittsverfahren für Ambulante psychiatrische Pflegedienste & Fachärzte

Region

Niedersachsenweit

Vorteile für den Patienten

  • Verbesserung der Versorgungssituation, durch festen Ansprechpartner (sowohl beim Arzt als auch bei den Pflegediensten)
  • Vermeidung oder Reduzierung von stationären Aufenthalte

Teilnahmevoraussetzungen Patienten

  • Erkrankung an Schizophrenie oder an schizoaffektiven Störungen (F20 oder F25)
  • Mindestalter: 18 Jahre

Teilnahmevoraussetzungen Ärzte

  • Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde und/oder Neurologie und Psychiatrie
  • Teilnahme an vertragsärztlichen Versorgung in Niedersachsen

Weitere Informationen zur Teilnahme

Interessierte Ärzte und ambulante psychiatrische Pflegedienste können sich gerne bei Herrn Hannes Günther melden (Hannes.Guenther@nds.aok.de)