Fachportal für Leistungserbringer

NUB-Anfragen zu Hochrisiko-Medizinprodukten: G-BA nimmt Informationen nur noch online entgegen

Kliniken müssen Studienergebnisse über das Portal 137h übermitteln.

Startseite
iStock.com/ArLawKa-AungTun

Nutzung des Portals wird Pflicht

Wenn es um Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen geht, können Kliniken den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab sofort nur noch auf dem elektronischen Weg informieren. Wie der Ausschuss mitgeteilt hat, ist ein entsprechender Beschluss am 22. Oktober in Kraft getreten. Beim G-BA ist dafür das "Portal 137h" eingerichtet, dessen Nutzung nun obligatorisch ist. Die Regelung betrifft Informationen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten der Risikoklassen IIb und III, also besonders invasive Produkte. Lediglich hoch vertrauliche Informationen und (handschriftliche) Unterschriften sollen noch auf dem Postweg übermittelt werden. ist. Der G-BA hatte im Mai des Jahres erstmals über die Umstellung informiert.

Frist läuft bis Ende Oktober