NUB-Anfragen zu Hochrisiko-Medizinprodukten: G-BA nimmt Informationen nur noch online entgegen
Kliniken müssen Studienergebnisse über das Portal 137h übermitteln.

Nutzung des Portals wird Pflicht
Wenn es um Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen geht, können Kliniken den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab sofort nur noch auf dem elektronischen Weg informieren. Wie der Ausschuss mitgeteilt hat, ist ein entsprechender Beschluss am 22. Oktober in Kraft getreten. Beim G-BA ist dafür das "Portal 137h" eingerichtet, dessen Nutzung nun obligatorisch ist. Die Regelung betrifft Informationen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten der Risikoklassen IIb und III, also besonders invasive Produkte. Lediglich hoch vertrauliche Informationen und (handschriftliche) Unterschriften sollen noch auf dem Postweg übermittelt werden. ist. Der G-BA hatte im Mai des Jahres erstmals über die Umstellung informiert.
Frist läuft bis Ende Oktober
Hintergrund des Verfahrens ist die Regelung, dass Krankenhäuser, die Zusatzentgelte für den Einsatz neuer Hochrisikoprodukte beantragen, den G-BA über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Produkt informieren müssen. Die Kliniken haben bis Ende Oktober 2025 Zeit, für 2026 Zusatzentgelte für NUB (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu beantragen.
- Qualitätssicherung in der stationären VersorgungNutzenbewertung für Medizinprodukte hoher Risikoklassen