Fachportal für Leistungserbringer

Neuer Vertrag für CPM-Schienen (PG 32)

Ab dem 01.11.2025 tritt ein neuer Vertrag der AOK Bundesverband eGbr zur Versorgung von Versicherten mit CPM-Schienen in Kraft.

Startseite
Therapeut behandelt Knie eines Patienten
iStock.com/PeopleImages

Geltungsbereich des Vertrags

Der Vertrag gilt für die AOK Baden-Württemberg, AOK Bremen/Bremerhafen, AOK – Die Gesundheitskasse Hessen, AOK NordWest (für Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe) und AOK Rheinland/Hamburg. Er regelt die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Knie- und Schulterbewegungsschienen im Rahmen von Vergütungspauschalen. Der Vertrag löst alle bisherigen Verträge und Vereinbarungen der genannten AOKen ab.

Informationen und Vetragsunterlagen