08.09.2020 Corona-Zuschlag für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
News Reha & VorsorgeDie gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf einen befristeten Corona-Hygienezuschlag für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen geeinigt.

Unterstützung für coronabedingte Mehraufwendungen
Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können befristet einen Corona-Hygienezuschlag erhalten. Dafür haben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene kassenartenübergreifenden Empfehlungen erarbeitet. Ziel des Zuschlages ist es, den Einrichtungen eine Unterstützung für die coronabedingten Mehraufwendungen für Hygiene- und Organisationsmaßnahmen zu geben.
Folgende Empfehlungen für die Anwendung eines Corona-Zuschlags wurden erarbeitet:
- Der Zuschlag sollte zeitlich befristet für Leistungen, die im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erbracht werden, je Leistungstag gezahlt werden.
- Aufnahmetag und Entlassungstag werden im Bereich der stationären Rehabilitation als ein Leistungstag gewertet. Der Zuschlag kann für den Aufnahmetag abgerechnet werden.
- Im Bereich der stationären Rehabilitation sowie der stationären Vorsorge sollte der Zuschlag acht Euro je Leistungstag und im Bereich der ambulanten Rehabilitation sechs Euro je Leistungstag betragen.
- Sofern der Versicherte von einer oder mehreren Personen mit Zustimmung der Krankenkasse begleitet wird, kann maximal der doppelte Zuschlag berücksichtigt werden (z.B. Mutter-/Vater-Kind Vorsorge oder Re-habilitation).
- Im Bereich der ambulanten Suchtrehabilitation sowie der Suchtnachsorge sollte der Zuschlag 0,25 Euro pro Teilnehmer und Termin betragen. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt.
Abrechnung des Corona-Zuschlags
Für die Abrechnung des Corona-Zuschlags wird empfohlen, die nachfolgend aufgeführten Entgeltschlüssel gemäß Datenaustausch nach § 301 Abs. 4 SGB V sowie für ambulante Rehabilitationseinrichtungen die Abrechnungspositionsnummern nach § 302 SGB V anzuwenden:
Entgeltschlüssel | Betrag in Euro | Klartext |
99051497 | 8 | Corona Hygienezuschlag stationäre Rehabilitation/Vorsorge |
99051498 | 6 | Corona Hygienezuschlag ambulante Rehabilitation |
99051499 | 16 | Corona Hygienezuschlag Rehabilitation/Vorsorge inkl. aller medizinisch notwendigen Begleitpersonen bzw. Kinder im Rahmen von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen |
Abrechnungs- positionsnummer | Betrag in Euro | Klartext |
403700 | 6 | Corona Hygienezuschlag ambulante Rehabilitation |
503700 | 6 | Corona Hygienezuschlag ambulante Anschlussrehabilitation |
Übergangsweise können die ambulante Rehabilitationseinrichtungen beide Abrechnungsmöglichkeiten verwenden.
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