Die Partner der Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 Satz 1 SGB V haben Anforderungen an den elektronischen Leistungsnachweis in der außerklinischen Intensivpflege (AKI) vereinbart. Die Ergänzungen betreffen insbesondere die elektronische Abrechnung, technische Anforderungen sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur. Die Regelungen sind zum 1. Juni 2026 in Kraft getreten.