08.01.2021 Heilmittelbereich: Verlängerung der Hygienepauschale
News HeilmittelDie Sonderregelungen zur Vergütung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer erneut verlängert – und zwar bis Ende März 2021.

Pauschaler Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen
Die Hygienepauschale für Heilmittelerbringer wurde erneut verlängert. Somit können zugelassene Leistungserbringer bis 31. März 2021 einen pauschalen Ausgleich für den erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Die bisherige Abrechnungsmöglichkeit lief Ende Dezember 2020 aus.
Für die Abrechnung der Hygienepauschale ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.
Die Verlängerung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und wurde mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ beschlossen.
Neue Übersicht veröffentlicht
Seit dem gelten die aktuellen „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“. Diese greifen inhaltlich „die Empfehlungen für bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien“ auf und entwickeln diese fort.
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