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Weitere Meldungen

Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. regelt die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Nach gescheiterten Verhandlungen wurde der Vertrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt. Er enthält klare Vorgaben zur Abrechnung, Preisfestsetzung, digitalen Kostenvoranschlägen sowie zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Anbieterwechsel.

Apothekengeschäft in Deutschland

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im zweiten Quartal 29 Abschlussberichte von beendeten Förderprojekten angenommen. Diese Berichte enthalten Ergebnisse zu Projekten, die potenziell die Gesundheitsversorgung verbessern.

Zwei junge Personen diskutieren an einer Glaswand über Workflows diskutiert oder Arbeitsprojektprozesse: Symbolbild für Innovation und agiles Arbeiten

Kliniken können 2025 mehr als 71 Milliarden Euro jenseits des Pflegebudgets erwirtschaften.

Budgetverhandlungen

Mit der überarbeiteten Version EinSTEP 3.0 stehen Pflegeeinrichtungen jetzt noch klarer strukturierte und praxisnähere Schulungsunterlagen zur Verfügung. Das bewährte Strukturmodell wurde modernisiert – inklusive aktueller Entwicklungen rund um Digitalisierung und KI. EinSTEP 3.0 vereint Verständlichkeit, Flexibilität und rechtliche Sicherheit – für eine zeitgemäße Pflegeplanung in allen Settings.

Ärztinnen und Ärzte können seit Kurzem Hilfsmittel auch per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt verordnen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Hausärztin am Computer (Symbolbild)

Die Versorgung in der Langzeitpflege bleibt weiter sehr unterschiedlich. Laut Qualitätsatlas Pflege des WIdO hat es kaum Verbesserungen gegeben.

Der Qualitätsatlas Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt große Unterschiede in der Versorgungsqualität. Susann Behrendt, WIdO-Forschungsbereichsleiterin Pflege, erläutert die Möglichkeiten der Datenauswertung und die Vorteile für Patienten, Pflegepersonal und Hausärzte.

Ältere Frau hält eine Brille vor ihr Gesicht und blickt nach oben

Fehlende Prophylaxe und Prävention, kritische Arzneimittelversorgung und vermeidbare Krankenhausaufenthalte: Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat Daten zu Versorgungsthemen für pflegebedürftige Menschen vorgelegt.

Ältere Frau mit kurzen weißen Haaren und Brille lächelt leicht, sitzt vor einer weißen Wand
Ärztliches Team

Zum dritten Mal findet der bundesweite Hitzeaktionstag statt. Dieser soll auf die gesundheitlichen Risiken extremer Hitze aufmerksam machen und fordert effektive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Eltern können ab Januar 2026 die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder direkt im Kinderuntersuchungsheft nachvollziehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Heft umfassend überarbeitet, um die Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge weiter zu stärken.

Patientin lächelt Zahnarzt an

Kliniken und Arztpraxen können ab Jahresbeginn 2026 zirka 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen.

Ambulante OP

Was denken Patienten über ihren Klinikaufenthalt – und wie lässt sich das systematisch erfassen? Patrick Brzoska von der Universität Witten/Herdecke über die Entwicklung des AOK-Fragebogens und seinen Mehrwert für die Klinikwahl.

Arzt zeigt auf Tablet mit Fragebogen zur Krankenhauszufriedenheit, Patient im Vordergrund unscharf

Die AOK hat Versicherte nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragt – und verzeichnet insgesamt eine große Zufriedenheit mit der Versorgung. Die Ergebnisse sind jetzt für 883 Klinik-Standorte öffentlich einsehbar.

Ärztin im weißen Kittel spricht freundlich mit Patientin im Krankenhauszimmer

Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie machen das Prüf- und Genehmigungsverfahren für komplexe Bedarfssituationen einfacher und schneller. Verordnende Ärztinnen und Ärzte erhalten jetzt klarere Hinweise, welche Informationen bei der Verordnung von Hilfsmitteln benötigt werden.

Person stützt sich auf Rollator ab

Regelmäßige Bewegung kann den Blutdruck ähnlich wirksam senken wie Medikamente. Lars Gabrys, Professor für Gesundheitssport und Prävention, über Strategien zur Verhaltensänderung, digitale Hilfen und Ansätze für die hausärztliche Praxis.

Älteres Paar joggt gemeinsam in einem Park auf einem gepflasterten Weg.

Hypertonie bleibt Deutschlands häufigste Volkskrankheit, das zeigen aktuelle Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Ein Online-Programm, entwickelt von Kardiologen, Psychologen, Ernährungs- und Sportwissenschaftlern, soll Betroffenen helfen.

Mann in rotem T-Shirt misst zu Hause seinen Blutdruck.

Die Krankenhäuser in Deutschland müssen in den kommenden Jahren mit weniger Personal mehr hochaltrige Patienten versorgen. Darauf sind sie unzureichend vorbereitet, wie der WIdO-Krankenhaus-Report zeigt. Die Autoren fordern eine bessere ambulante Versorgung.

Hochbetagter Mann im Krankenhausbett mit Sauerstoffbrille, lächelnde ältere Frau sitzt neben ihm.

David Scheller-Kreinsen, Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports 2025, über Demografiewandel und ambulante Behandlungsoptionen für Menschen jenseits der 80.

Eine Pflegerin in blauer Berufskleidung sitzt lächelnd neben einer älteren Frau mit Brille, die in einem gemusterten Hemd gekleidet ist. Die beiden unterhalten sich freundlich in einer hellen, gemütlichen Umgebung mit einem Sessel und einem Tisch mit Blumen im Hintergrund.

Die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bringt mehrere relevante Änderungen für die Hilfsmittelversorgung mit sich. Eine Auflistung erläutert die wichtigsten Änderungen und stellt diese dar.

Fuß wird mit Schuheinlage abgeglichen

Der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V tritt zum 1. November 2025 in Kraft. Bereits zum 1. Mai 2025 erfolgt für die Übergangszeit eine Anpassung der Gebühren auf Grundlage des bisherigen Vertrages. Die zuständige Schiedsstelle hat den neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt.

Das Bild zeigt eine Hebamme, die den Bauch einer Schwangeren untersucht.

Die Rahmenbedingungen für Videosprechstunden wurden gelockert. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten mehr Flexibilität in der telemedizinischen Betreuung von Patientinnen und Patienten. Damit werden Vorgaben des Digitalgesetzes (DigiG) umgesetzt. Teilweise gelten die Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Frau sitzt vor einem Laptop, auf dem eine Frau mit Arztkittel zu sehen ist, und hält mit der rechten Hand einen Stift über einem Notizblock

Quittierung der Leistung, Abschaffung der 40 Euro Regelung bei Verordnungs-Korrekturen oder den Zwischenabrechnungen: Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einige Änderungen für Podologinnen und Podologen.

Podologin nimmt Fußpflege mit speziellen Geräten beim Patienten vor

Die AOK informiert Ärztinnen und Ärzte zu den Änderungen des DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) mit einer neuen Praxisinfo.

Arzt und Patient, Patient nimmt Asthma- oder COPD-Medikament ein. (Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Preise für die Versorgung mit podologischen Heilmitteln. Zusätzlich haben die Vertragspartner den Vertrag nach § 125 SGB V um klarstellende Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.