LOPS-Richtline: Grundlagen der Prüfung zu Leistungsgruppen stehen fest
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Medizinische Dienste können jetzt bundesweit einheitlich prüfen
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat Details zur Prüfung der Merkmale veröffentlicht, die Krankenhäuser künftig im Zusammenhang mit ihren Leistungen erfüllen müssen. Dafür hat der MD Bund die Richtlinie zur Prüfung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) entwickelt, die nun vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurde. Die Ausgestaltung des Prüfverfahrens schafft die Voraussetzung dafür, dass Medizinische Dienste die Kliniken bundesweit einheitlich prüfen können. OPS- und Leistungsgruppen-Prüfungen werden dabei weitgehend zusammengeführt. Wie bei den bisherigen Strukturprüfungen wird die Erfüllung der Kriterien vergütungsrelevant: Krankenhäuser dürfen Leistungen außerhalb ihres Leistungs(gruppen)spektums künftig nicht mehr abrechnen.
Umsetzung bis Mitte 2026 geplant
Die klinikindividuelle Prüfung übernimmt der jeweils für einen Krankenhausstandort zuständige Medizinische Dienst. Den entsprechenden Auftrag erteilt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde und der entsprechende Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen. Die Leistungsgruppenprüfungen müssen spätestens am 30. September 2025 beauftragt und bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Die LOPS-Richtlinie wurde am 13. Mai vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und ist am 24. Mai in Kraft getreten.
- Medizinischer Dienst BundLOPS-Richtlinie veröffentlicht
- Abrechnung von Leistungen nach dem DRG-EntgeltsystemAbrechnungsprüfungen
- Qualitätssicherung in der stationären VersorgungKrankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)