Fachportal für Leistungserbringer

Hybrid-DRG: 100 neue OPS-Kodes für den neuen Katalog

Kliniken und Arztpraxen können ab Jahresbeginn 2026 zirka 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen.

Startseite
Ambulante OP
iStockfoto/bojanstory

Auch Fälle mit zwei Belegungstagen können hybrid vergütet werden

Kliniken und Arztpraxen können ab Jahresbeginn 2026 zirka 100 weitere Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Die entsprechenden OPS-Kodes hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) beschlossen. Bei den neuen Leistungen geht es um diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen, elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive der Entfernung oder Verödung von Gewebe und operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Hinzu kommen einfache, laparoskopische Entfernungen der Gallenblase und des Blinddarms, minimalinvasive Erweiterungen verengter Blutgefäße, (perkutan-transluminale Gefäßinterventionen) und die Repositionierung von Knochenfragmenten nach Brüchen (Frakturrepositionen). Der Katalog enthält damit auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Belegungstagen – eine Regelung, die der Ausschuss getroffen hat, um die für das Jahr 2026 gesetzlich geforderte Fallzahl von einer Million Patientinnen und Patienten zu erreichen, die derzeit noch stationär versorgt werden.

Kalkulation steht noch aus