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Verordnung von enteraler Ernährung (05/2018)

Enterale Ernährung – Informationen zur Verordnung

Reicht die physiologische Ernährung nicht aus, haben Versicherte nach § 31 SGB V Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation

Als Folge einiger schwerwiegender Erkrankungen ist es nicht immer möglich, die Mahlzeiten wie gewohnt zu gestalten.

In leichteren Fällen kann dem begegnet werden, indem das Essen patientenindividuell und situationsangepasst zubereitet wird. In schweren Fällen ist es gegebenenfalls notwendig, die Nahrungsaufnahme mit sogenannter Trinknahrung (Enterale Ernährung) zu optimieren. Der natürliche Weg der Nahrungsaufnahme ist für Patientinnen und Patienten wenn möglich zu bevorzugen.

Vermeiden Sie Verordnungen, wenn zur Verbesserung der Ernährungssituation folgende Punkte ausreichen:

  • Modifizierung der normalen Ernährung oder

  • sonstige ärztliche

  • pflegerische oder

  • ernährungstherapeutische Maßnahmen.

Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung

Reicht die physiologische Ernährung nicht aus, haben Versicherte nach § 31 SGB V Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

Wichtig für Sie als Verordner/-in ist, diese Notwendigkeit korrekt zu beurteilen, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Therapieentscheidung verantworten zu können. Nicht jeder nachvollziehbare Wunsch einer Patientin oder eines Patienten oder die Bestellung einer Folgeverordnung durch einen Pflegedienst erfüllen die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verordnung auf Kassenrezept.

Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?

  • Patientinnen und Patienten mit angeborenen und seltenen Defekten im Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel und anderen diätpflichtigen Krankheiten, die unbehandelt zu schwerer geistiger und körperlicher Beeinträchtigung führen.
  • Patientinnen und Patienten mit fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung.

Details zur Erstattungsfähigkeit der enteralen Ernährung regelt die Arzneimittelrichtlinie § 21.

Arbeitshilfe zur Verordnung enteraler Ernährung

Um Sie zu unterstützen, haben wir für Sie und für Ihre Patientinnen und Patienten entsprechendes Informationsmaterial zusammengestellt. Wir bitten um Beachtung und Überprüfung der Patientinnen und Patienten, für die Sie aktuell Trinknahrung auf Kassenrezept verordnen.

Arbeitshilfe Enterale Ernährung (Bild)

Erst wenn auch nach der Prüfung aller Maßnahmen und Alternativen mithilfe normaler Ernährung keine Verbesserung des Ernährungszustandes erreicht werden kann, kann die Verordnung von enteraler Ernährung notwendig werden.

Verordnungshinweise

  1. Prüfen Sie vor einer Verordnung von enteraler Ernährung die Kriterien der Arzneimittel-Richtlinie (siehe Arbeitshilfe). Natürliche Nahrungsaufnahme ist im Sinne der Patientin oder des Patienten zu bevorzugen.
  2. Wählen Sie bei Verordnung von enteraler Ernährung aus medizinischen Gründen ein geeignetes Produkt aus. Bitte verordnen Sie nur Diätetika nach § 31 SGB V. Nahrungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  3. Legen Sie den täglichen Bedarf und die voraussichtliche Therapiedauer fest.

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