07.09.2020 Interessenbekundungsverfahren für Modellprogramm nach § 125 SGB XI gestartet
News PflegeAmbulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können sich für eine Teilnahme am Modellprogramm, und damit für eine fachlich unterstützte und wissenschaftlich begleitete Erprobung der sektorenübergreifenden Kommunikation über die TI, bewerben.

Sektorenübergreifende Kommunikation über die TI
Das Interessenbekundungsverfahren für das Modellprogramm nach § 125 SGB XI zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) ist gestartet. Interessierte Einrichtungen und Projektträger können sich bis zum 30. Oktober 2020 für eine Teilnahme am Modellprogramm bewerben. Ziel ist es, die sektorenübergreifende Kommunikation mittels der TI in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.
Des Weiteren bietet das Modellprogramm auch die Möglichkeit, eigene Konzepte für potenzielle weitere Anwendungen einzureichen, die die sektorenübergreifende Versorgung unterstützen.
Zehn Millionen Euro bereitgestellt
Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Träger und Verbünde von Einrichtungen und eventuell weitere Beteiligte, wie beispielsweise mit den Pflegeeinrichtungen kooperierende Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Anbieter von Software oder kompletten IT-Lösungen sowie wissenschaftliche Institutionen.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Demnach werden für den Zeitraum 2020 bis 2024 nach Inkrafttreten des PDSG zehn Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für die Durchführung bereitgestellt. Der GKV-Spitzenverband bestimmt Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.
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