Ab 2022 Qualitätsprüfung in der Tagespflege
Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflegen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Da die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für Tagespflegen daran gekoppelt sind, gelten diese auch ab dem 1. Januar 2022.
Veröffentlichung von Prüfergebnissen
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege (QPR TP) treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Somit erfolgen bis Ende 2021 die Qualitätsprüfungen in Tagespflegeeinrichtungen auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien Teil 2 - stationäre Pflege. Die darin enthaltenen Prüfkriterien, die für die Tagespflege nicht zutreffen, werden nicht geprüft. Das teilt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit.
Die Veröffentlichung von Prüfergebnissen erfolgen dann erst für Qualitätsprüfungen in der Tagespflege, die ab dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege (QPR TP) und der Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege (QDV TP) durchgeführt werden.
QPR TP an QDV TP gekoppelt
Die neuen QPR TP hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Oktober 2020 genehmigt. Deren Inkrafttreten ist an das Inkrafttreten der QDV TP gekoppelt. Diese hat der Qualitätsausschuss Pflege Mitte April beschlossen. Entscheidungen des Qualitätsausschusses Pflege kann das BMG innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Da zur Umsetzung dieser neuen Grundlagen eine Vorlaufzeit erforderlich ist, wurde in der Qualitätsdarstellungsvereinbarung der 1. Januar 2022 als Termin des Inkrafttretens festgelegt.
Weiterführende Information
- AOK Gesundheitspartner-Portal Qualitätsprüfung
- AOK Gesundheitspartner-Portal Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)