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Mindestmengen 2024: Deutliche Effekte bei onkologischen Indikationen

Der AOK-Bundesverband hat die Mindestmengen-Transparenzkarte für 2025 veröffentlicht.

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Foto: Chirurg
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Mindestmengen wirken

Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung. Wie die heute veröffentlichte Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK zeigt, werden künftig noch 144 Kliniken bundesweit Lungenkrebs-Operationen durchführen - bisher sind es 169 Standorte (minus 15 Prozent). Die Zahl der Kliniken, die 2025 Brustkrebs-Operationen durchführen können, sinkt von 425 auf 393 (minus 8 Prozent). Auch bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) zeichnet sich ein Konzentrationsprozess ab. Insgesamt verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen.

Vorgaben werden nochmals erhöht

Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit erstmals auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.

Bei den Pankreas-Operationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 Prozent). Hintergrund ist auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025. Schon von 2023 auf 2024 waren vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgabe 46 Standorte aus der Versorgung ausgeschieden.

Weniger Bewegung gibt es im kommenden Jahr bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus): Hier sinkt die Zahl von 111 auf 107 Standorte. In diesem Leistungsbereich hatte bereits in den beiden letzten Entscheidungsrunden einen starken Konzentrationsprozess gegeben, nachdem die Mindestmenge für diesen Eingriff von 10 auf 26 Fälle pro Jahr angehoben worden war.

Stärkste Konzentration bei Stammzell-Transplantationen

Den deutlichsten Rückgang von operierenden Klinik-Standorten zeigt die Übersicht der AOK bei den Stammzell-Transplantationen. Hier sinkt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken von 72 auf 48 im kommenden Jahr (minus 33 Prozent). Die starke Reduktion hat auch hier mit einer von 25 auf 40 Fälle erhöhten jährlichen Mindestmenge zu tun. Zudem gab es eine Änderung der medizinischen Vorgaben.

Nur geringfügige Veränderungen gibt es dagegen bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm. Im kommenden Jahr wird die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte von 144 auf 146. steigen. Bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen war die Zahl der Klinik-Standorte bereits in der letzten Runde von 938 auf 907 gesunken - 2025 gibt es erneut einen leichten Rückgang von 907 auf 892 Standorte.

Liste wird laufend aktualisiert

Falls es im Laufe des Jahres Änderungen gibt, wird die Liste aktualisiert. Die „Transparenzkarte“ informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die vom G-BA vorgegebene Mindestmengen gelten. Derzeit berät der Ausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

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