08.07.2020 80 Prozent der Hilfsmittelversorgungen in 2019 mehrkostenfrei
News HilfsmittelLaut Mehrkostenbericht waren ein Großteil der Hilfsmittelversorgungen 2019 mehrkostenfrei.

Meisten Hilfsmittel ohne private Zuzahlung
Die meisten gesetzlich Versicherten (80 Prozent) erhielten 2019 eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Knapp 20 Prozent der Versicherten haben neben der gesetzlichen Zuzahlung eine private Aufzahlung geleistet – vor allem für Einlagen und Hörhilfen, gefolgt von Brustprothesen, Kompressionsstrümpfen und Beinprothesen. Zu diesem Ergebnis kommt der zweite Bericht des GKV-Spitzenverbandes über Mehrkosten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwei Drittel der Mehrleistungen für Hörhilfen
Laut Bericht betrug die Summe aller dokumentierten Mehrkosten im Jahr 2019 rund 692 Millionen Euro. Dabei lag die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten bei knapp 118 Euro. In rund zwei Dritteln aller Fälle ging es um Hörhilfen; hierfür gaben die Versicherten insgesamt etwa 445 Millionen Euro aus. 52 Prozent der Versicherten entschieden sich für ein Mehrkostengerät, die durchschnittlichen Mehrkosten für die meist beidseitige Hörgeräteversorgung betrugen dabei 1.082 Euro.
Ausgewertet wurden 96 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen aus dem gesamten Jahr 2019; diese wurden kassenartenübergreifend und leistungserbringerneutral analysiert. Insgesamt handelt es sich um 29,4 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen um die 8,6 Milliarden Euro.
Steigende Ausgaben bei Hilfsmittel
Insgesamt stiegen die Hilfsmittelausgaben. Haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2018 zuletzt rund 8,4 Milliarden Euro für Hilfsmittel ausgegeben waren es 2019 bereits knapp neun Milliarden Euro. Das ist eine Zunahme von über sieben Prozent in einem Jahr. Ein Vergleich der Mehrkosten mit dem Vorjahr ist aktuell noch nicht möglich, da die Daten jetzt erstmals für ein komplettes Kalenderjahr erhoben werden konnten.
Hintergrund
Hintergrund der Untersuchung ist die öffentliche Diskussion über das Sachleistungsprinzip in der GKV. Demnach wird den Versicherten die medizinisch notwendige Versorgung zur Verfügung gestellt, ohne dass sie selbst hierfür in finanzielle Vorleistung treten müssen. Als gesetzliche Zuzahlung sind lediglich Selbstbeteiligungen zwischen fünf und zehn Euro pro Hilfsmittel vorgesehen. Versicherte können aber auch Hilfsmittel wählen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, wenn sie bereit sind, die entsprechenden Mehrkosten selbst zu tragen. Aus welchen Gründen Versicherte bereit sind, privat zusätzlich Mehrkosten zu zahlen, kann derzeit nicht ausgewertet werden, da eine entsprechende Verpflichtung zur Weitergabe im Abrechnungsverfahren fehlt. Grundsätzlich empfehlen die Krankenkassen ihren Versicherten, sich immer den Mehrwert gegenüber dem als Sachleistung angebotenen Produkt genau erläutern zu lassen, und insbesondere bei nicht gerechtfertigt erscheinender Mehrpreisforderung die Preise verschiedener Leistungserbringer zu vergleichen.
Übersicht zu den Mehrkosten
Produktgruppe | Name | Anteil der Versorgungsfälle mit Mehrkosten in Prozent | Durchschnittliche Mehrkosten in Euro |
08 | Einlagen | 52,91 | 29,60 |
13 | Hörhilfen | 52,36 | 1.081,91 |
37 | Brustprothesen | 42,74 | 36,73 |
24 | Beinprothesen | 34,01 | 86,44 |
17 | Kompressionstherapie | 30,96 | 25,20 |
05 | Bandagen | 20,53 | 19,02 |
15 | Inkontinenzhilfen | 17,51 | 107,67 |
23 | Orthesen/Schienen | 9,19 | 19,13 |
10 | Gehhilfen | 8,92 | 136,56 |
20 | Lagerungshilfen | 6,93 | 14,78 |
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