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Nagelspangenbehandlung: AOK-Flyer mit neuen Regelungn ab Oktober 2025

Ab Oktober 2025 gelten neue Vorgaben für die Nagelspangenbehandlung: Die AOK hat ihren Flyer grundlegend überarbeitet und gibt einen kompakten Überblick zu Durchführung, Abrechnung und Dokumentation – inklusive neuer Anforderungen bei fortgeschrittenen Stadien. Zwei anschauliche Fallbeispiele unterstützen bei der praktischen Umsetzung.

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Podologische Behandlung eines Fußes
iStock.com/Aleksandr-Rybalko

Ab Oktober neue Vorgaben für Nagelspangenbehandlung

Die AOK hat ihren Informationsflyer zur Nagelspangenbehandlung in der Podologie umfassend überarbeitet und stellt darin die ab dem 1. Oktober 2025 geltenden Regelungen vor. So werden künftig die Leistungen in den Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 einheitlich unter dem Begriff „Nagelspangenbehandlung“ geführt. Eine Unterteilung in unterschiedliche Spangensysteme entfällt. Das vereinfacht die Abrechnung und Dokumentation dieser Leistung.

Kurz, kompakt und klar: Flyer gibt Überblick

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