Ab Juli 2025 steigen die Vergütungsätze für Podologen um 3,18 Prozent, erneut um 3,18 Prozent zum 1. Juli 2027. Ab Oktober 2025 wird die Nagelspangenbehandlung einheitlich abgerechnet, unabhängig vom Spangentyp, und die Pauschale kann mehrfach am Tag abgerechnet werden. Zusätzlicher Aufwand bei Kindern und UI2-Fällen ist abrechnungsfähig.