12.02.2021 Ausgleich der entstandenen Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund des Coronavirus
News PflegeDer Antrag für die Geltendmachung von SARS-CoV-2 bedingten Mehraufwenden sowie Mindereinnahmen § 150 Abs. 5a SGB XI steht aktualisiert zum Herunterladen bereit.

Kostenerstattungs-Festlegungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten eine Erstattung ihrer aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Mindereinnahmen und Mehrausgaben im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 aus Mitteln der Pflegeversicherung, sofern diese nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu § 150 Abs. 5a sowie die Antragsunterlagen wurden veröffentlicht.
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