15.12.2022 Vereinbarung zu telemedizinischen Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen
News HeilmittelEin übersichtliches Handout zeigt auf, welche Grundsätze und Voraussetzungen für die Videotherapie in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie bestehen.

Behandlung per Video in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Weiterhin ist die Behandlung per Video in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie möglich. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen in der seit 1. September 2022 gültigen „Übergangsvereinbarung“ bestehen. Das ist das Ergebnis der Schiedsstelle zu den telemedizinischen Leistungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.
Eine inhaltliche Änderung hat sich allerdings ergeben: Die Altersgrenze, welche den Ausschluss telemedizinscher Leistungen für Kinder die das 4. Lebensjahr nicht vollendet haben geregelt hatte, wurde gestrichen.
Die jetzt gültige Regelung besagt, dass „das Bestehen einer Medienkompetenz bei Versicherten, die das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besonders sorgfältig zu prüfen, und in der Patientenakte zu dokumentieren ist“.
Handout zur Videotherapie
Was sind die Voraussetzungen für die Therapeuten, um die Videotherapie anbieten zu können? Welche neuen Positionsnummern für die Abrechnung gibt es? Oder wie bestätigen die Versicherten, dass sie die telemedizinische Leistung erhalten haben?
Ein Handout für die telemedizinische Leistungserbringung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie beantwortet diese und weitere Fragen. Übersichtlich zeigt es auf, welche Grundsätze und Voraussetzungen für die Videotherapie bestehen.
Hintergrund
Die Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie endeten bereits am 31. März 2022. Ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung war nicht möglich, weil sich das Schiedsverfahren in die Länge zog und nicht absehbar war, wann eine zeitnahe Sachentscheidung feststeht. Deshalb wurde Anfang September 2022 eine Übergangsvereinbarung geschlossen, um die telemedizinischen Behandlungen zu ermöglichen.
Die jetzt beschlossen Vereinbarung trat zum 1. Dezember 2022 in Kraft.
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