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Vertragsabschluss über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie (PG 14)

Neuer Vertrag zur Beatmungstherapie zum 01.10.2025

News Arztpraxen
Mann hält einen Stift und unterschreibt ein Blatt Papier
iStock.com/J-Elgaard

Vertragsabschluss zur Beantmungstherapie

Die AOK Niedersachsen hat zum 1. Oktober 2025 mit einem weiteren Vertragspartner einen gleichlautenden Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie (PG 14) vereinbart.

Den ab 1. Oktober 2025 gültigen Vertrag und die Beitrittserklärung finden Sie hier: AOK Gesundheitspartner