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Vertrag

Vertrag (Add-on) über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Sitzschalen und -systemen

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit Sitzschalen und –systemen nach § 127 Abs. 1 SGB V (AC/TK 15 04 B26)
Stand:
10.08.2020
Inkrafttreten:
15.08.2020
Vertragspartner:
Leistungserbringer

Vertrag und Anlagen

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven mit den in der Anlage 2 genannten Hilfsmitteln. Dieser Vertrag setzt die Teilnahme am Hilfsmittelrahmenvertrag voraus.

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