16.07.2021 Neue Parodontitis-Richtlinie seit Juli in Kraft
News ZahnmedizinSeit dem 1. Juli 2021 haben gesetzlich Versicherte mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) Anspruch auf eine verbesserte Behandlung.

Systematische Diagnostik und Behandlung
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die neue Parodontitis-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember des vergangenen Jahres veröffentlicht hatte. Patienten sollen von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Die Parodontits-Richtlinie (PAR-Richtlinie) soll auch bei schwierigen Erkrankungsverläufen optimale Therapieerfolge sicherstellen.
Über die Details der Abrechnung hatten sich GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Mai 2021 geeinigt.
Zudem sind seit 1. Juli 2021 ergänzende Behandlungsrichtlinien wie die Richtlinie für die Parodontitis-Behandlung vulnerabler Gruppen in Kraft. Diese richtet sich vor allem an ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung, bei denen die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang umgesetzt werden kann.
Ablauf der neuen Behandlung nach Parodontitis-Richtlinie
Die Parodontits-Richtlinie beschreibt die einzelnen Schritte einer systematischen Diagnostik und Behandlung von Parodontopathien detailliert. Zahnärzte müssen demnach vor der Therapieplanung Stadium und Grad der Erkrankung erheben. Zudem sind sie verpflichtet, Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen abzuklären. Im anschließenden Aufklärungs- und Therapiegespräch besprechen sie auf Grundlage der Befunde die weiteren möglichen Schritte mit den Patienten besprochen.
Abhängig von Stadium und Grad der Erkrankung sieht die Richtlinie verschiedene Behandlungsansätze vor: eine antiinfektiöse Therapie, eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe.
Um die Ergebnisse von antiinfektiöser und einer gegebenenfalls erfolgter chirurgischer Therapie sieht die neue Richtlinie nachfolgend eine „unterstützende Parodontitistherapie (UPT)“ vor. Mit dieser soll drei bis sechs Monate nach Abschluss der vorgelagerten Maßnahmen begonnen werden. Inhalte, Frequenz und Dauer der UPT-Leistungen richten sich dabei nach dem Grad der Parodontalerkrankung.
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