31.03.2020 Medizinische Rehabilitation: Verordnungsformular angepasst
News Reha & VorsorgeDas Formular für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation wurde aktualisiert.

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf stationäre Reha
Ab dem 1. April gibt es ein überarbeitetes Formular für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation (Formular 61). Diese Änderung wurde mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Hintergrund ist, dass pflegende Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine stationäre Rehabilitation haben, auch wenn es ambulante Möglichkeiten gibt.
Auf dem geänderten Formular können Vertragsärzte jetzt ankreuzen, dass sie einem pflegenden Angehörigen eine stationäre Rehabilitation verordnen. Zusätzlich können die pflegenden Angehörigen den Wunsch äußern, ob der Pflegebedürftige während der Rehabilitation in ihrer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Einrichtung betreut werden soll (zum Beispiel Kurzzeitpflege).
Übergangweise bisheriges Formular noch nutzbar
Wegen der Corona-Krise ist das angepasste Formular 61 noch nicht in die Praxissoftware eingespielt. Dies hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Aus diesem Grund stimmte der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene zu, dass Vertragsärzte das bisherige Formular 61 übergangsweise auch über den 31. März 2020 hinaus nutzen können. Die KBV geht davon aus, dass ab dem 3. Quartal alle Vertragsarztpraxen mit dem angepassten Formular ausgestattet sind.
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