Für freiberufliche Hebammen gelten ab dem 1. April 2026 wichtige Änderungen im Hebammenhilfevertrag. Ziel ist es, die Regelungen praxisnäher zu gestalten. Dazu zählen flexiblere Vergütungsmodelle bei der Eins-zu-eins-Betreuung, neue abrechenbare Leistungen im ambulanten Bereich und reduzierte Dokumentationspflichten. Die neuen Abrechnungspositionen gelten ab dem 15. Mai 2026.