12.12.2022 Neue Rahmenbedingungen für ambulante Versorgung sterbender Menschen
News PflegeDer neue bundesweit gütige Rahmenvertrag für die SAPV zur Versorgung von Erwachsenen tritt zum Jahresanfang 2023 in Kraft. Gleichzeitig wurde auch der aktuelle Rahmenvertrag für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) vereinbart.

Aktueller Rahmenvertrag für SAPV
Am 1. Januar 2023 tritt der neue Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Kraft. Neu ist die Festlegung bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor. Hier regelt der Vertag die Arbeit in Kernteams die aus zwei Ärzten und vier Pflegefachpersonen bestehen muss.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche
Neben dem neuen einheitlichen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d Abs. 1 SGB V zur Versorgung von Erwachsenen wurde ein gesonderter Rahmenvertrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen (SAPV-KJ) vereinbart. Beide Rahmenverträge treten zum 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft. Die bisherigen Versorgungsverträge müssen auf dieser Basis weiterentwickelt und angepasst werden. In drei Jahren soll es eine Revision der SAPV-Verträge geben.
Hintergrund
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte eines neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen durch eine Schiedsperson entschieden.
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