Fachportal für Leistungserbringer
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
Berufsfeld: Pflege Ändern Gewähltes Berufsfeld: Pflege Zurück zur Übersicht

12.12.2022 Neue Rahmenbedingungen für ambulante Versorgung sterbender Menschen

News Pflege

Der neue bundesweit gütige Rahmenvertrag für die SAPV zur Versorgung von Erwachsenen tritt zum Jahresanfang 2023 in Kraft. Gleichzeitig wurde auch der aktuelle Rahmenvertrag für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) vereinbart.

Ältere Frau, die im Bett liegt, schaut freundlich eine Krankenschwester an
iStockphoto.com/KatarzynaBialasiewicz

Aktueller Rahmenvertrag für SAPV

Am 1. Januar 2023 tritt der neue Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in Kraft. Neu ist die Festlegung bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor. Hier regelt der Vertag die Arbeit in Kernteams die aus zwei Ärzten und vier Pflegefachpersonen bestehen muss.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche

Neben dem neuen einheitlichen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d Abs. 1 SGB V zur Versorgung von Erwachsenen wurde ein gesonderter Rahmenvertrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen (SAPV-KJ) vereinbart. Beide Rahmenverträge treten zum 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft. Die bisherigen Versorgungsverträge müssen auf dieser Basis weiterentwickelt und angepasst werden. In drei Jahren soll es eine Revision der SAPV-Verträge geben.

Hintergrund
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte eines neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen durch eine Schiedsperson entschieden.

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten der AOK helfen Ihnen gern weiter.

Zu den Kontaktangeboten

Besuchen Sie uns auf unseren sozialen Netzwerken: