15.01.2021 Aussetzung von Datenerhebungen und Regelprüfungen in der vollstationären Pflege
News PflegeBis Ende März müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen keine Qualitätsdaten übersenden. Auch die persönliche Pflegebegutachtung wird weiterhin ausgesetzt.

Pflegepersonal entlasten
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen brauchen bis zum 31. März 2021 keine Qualitätsdaten übersenden. Von der Übermittlung an die Datenauswertungsstelle nach § 114b Absatz 1 Satz 1 SGB XI sind die Einrichtungen entbunden. Die Möglichkeit, die Daten an die Datenauswertungsstelle zu übermitteln, besteht allerding weiter. Diese werden jedoch bis Ende März 2021 nicht veröffentlicht.
Mit der „Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Pflegepersonal zu entlasten.
Die entsprechende Verordnung des BMG wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche weiterhin eingestellt
Auch finden bis 28. Februar 2021 keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege statt. Das teilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen erneut mit. Das gilt auch für die Aussetzung der persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades. Hintergrund dieser Maßnahme ist, die beschlossen Verlängerung der Kontaktbeschränkung von Bundesregierung und Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen.
Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden sind allerdings jederzeit möglich. Dabei gelten besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Diese Konzepte und Maßnahmen stehen auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Kontakt zur AOK
Ansprechpartner finden
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheKontakt aufnehmen
Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten der AOK helfen Ihnen gern weiter.
Zu den Kontaktangeboten