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Vertrag

Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zum DMP Osteoporose

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose auf der Grundlage des § 83 SGB V
Stand :
01.10.2023
Inkrafttreten :
01.10.2023
Vertragspartner :
AOK NordWest, andere Krankenkassen in Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

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