Ab 1. Juli 2025 gilt die neue Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation (RE-REHA), die einheitliche Regelungen für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen festlegt. Diese umfassen Behandlungskonzepte, Personalvorgaben, Vergütungsstrukturen und Nachweisverfahren. Die RE-REHA basiert auf dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG).