19.12.2022 Ab Januar neues Formular für Reha-Sport
News Reha & VorsorgeErweiterte Verordnungsmöglichkeiten gibt es ab 1. Januar 2023 für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Das dazugehörige Formular 56 wurde angepasst.

Verordnungsformular 56 angepasst
Ab Januar 2023 gibt es Neuerungen bei der Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Sie betreffen unter anderem die Angabe von Diagnosen, aber auch die Verordnung von Herzsport bei Herzinsuffizienz. Auch wurde das Verordnungsformular (Muster 56) angepasst. Ab 1. Januar 2023 darf nur noch neues Formular verwendet werden.
Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten
Neu ist beispielsweise ein Ankreuzfeld für erhöhten Teilhabebedarf, der dadurch auf der Verordnung gekennzeichnet werden kann. Dies ist notwendig etwa für Patienten, die von Blindheit, Doppelamputation, Lähmung oder Hirnverletzungen betroffen sind, um sie in spezifische Übungsgruppen zuzuweisen.
Auch ist die auf dem Formular 56 befindliche Liste der Erkrankungen, die einen erweiterten Leistungsumfang beim Reha-Sport begründen, nicht mehr abschließend. Ärzte können vergleichbare Erkrankungen im Feld Diagnose/Nebendiagnose angeben und auch für diese 120 Übungseinheiten in 36 Monaten empfehlen.
Verordnungsformular 56: Wichtige Neuerungen im Überblick
Das Verordnungsformular 56 wird zum 1. Januar 2023 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt darf nur noch das überarbeitetet Formular verwendet werden. Neu ist beispielsweise, dass die verordnungsrelevanten Diagnosen als ICD-10-Kode auf dem Formular angegeben werden. Zudem kann Reha-Sport bei weiteren Erkrankungen verordnet werden.
Ärztinnen und Ärzte tragen diese künftig als ICD-10-GM-Kode in das Verordnungsformular ein. Die Verordnungssoftware kann dabei den elektronisch hinterlegten ICD-10-Klartext direkt in das Diagnose-Feld übernehmen.
Damit können Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Teilhabebedarf auf der Verordnung kennzeichnen, damit beispielsweise Patienten mit einer Lähmung oder Hirnverletzung von spezifischen Übungsgruppen profitieren können.
Die Liste der Erkrankungen, die einen erweiterten Leistungsumfang beim Reha-Sport begründen, ist nicht mehr abschließend. Ärztinnen und Ärzte können vergleichbare Erkrankungen im Feld Diagnose/Nebendiagnose angeben und auch für diese 120 Übungseinheiten in 36 Monaten empfehlen.
Auch Patienten mit höherem vaskulären Risiko, bei denen bereits geringe körperliche Belastungen zu Erschöpfung, Herzrhythmusstörungen, Luftnot oder Angina pectoris führen können, können mit einer besonderen Form des Herzsports künftig in sogenannten Herzinsuffizienzgruppen versorgt werden.
Hintergrund
2022 trat die neue Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in Kraft. Die Anpassungen standen unter anderem auch im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG).
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