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Neuer Pflegehilfsmittel-Vertrag in Kraft

Ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. regelt die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und saugenden Bettschutzeinlagen. Nach gescheiterten Verhandlungen wurde der Vertrag im Rahmen eines Schiedsverfahrens festgelegt. Er enthält klare Vorgaben zur Abrechnung, Preisfestsetzung, digitalen Kostenvoranschlägen sowie zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Anbieterwechsel.

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Versorgung mit Pflegehilfsmitteln neu strukturiert

Ab dem 1. Juni 2025 gilt ein neuer Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV). Dieser regelt die Versorgung gesetzlich Versicherter mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln sowie wiederverwendbaren saugenden Bettschutzeinlagen gemäß § 78 Abs. 1 SGB XI.

Hintergrund: Schiedsverfahren nach gescheiterten Verhandlungen

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