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06.09.2022 Übergangsvereinbarung zur telemedizinischen Leistung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie geschlossen

News Heilmittel

In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gibt es wieder die Möglichkeit zur Behandlung per Video. Auf eine entsprechenden Übergangsvereinbarung haben sich die Vertragspartner geeinigt.

Mädchen hält eine kleine Tafel vor sich und schaut in den Monitor
©iStock.com/NataliaBelay

Videobehandlung wieder möglich

Seit dem 1. September 2022 besteht erneut die Möglichkeit telemedizinische Leistungenin der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die jeweiligen Berufsverbände in einer Übergangsvereinbarung geeinigt. Diese gilt bis zur Festsetzung der Regelungen durch die Schiedsstelle.

Die Übergangsvereinbarung bringe Therapeutinnen und Therapeuten sowie Versicherten mehr Freiheit in der Gestaltung ihrer Therapie, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands. Gleichzeitig sei die Qualität der Videobehandlung gesichert.

Voraussetzungen für Behandlung per Video

Die Übergangsvereinbarung legt die Rahmenbedingungen einer Behandlung per Video in der Stimm,- Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie fest. So können etwa Kinder ab vier Jahren telemedizinisch behandelt werden, wenn ihre Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit ausreicht und eine Bezugs- oder Betreuungsperson dabei ist.

Ausgeschlossen ist die Behandlung per Video, wenn beispielsweise in der Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht. Auch muss die erste Behandlung in Präsenz stattfinden. Des Weiteren müssen Versicherte der weiteren Behandlung in telemedizinischer Form zustimmen.

Technische Standards zur telemedizinischen Leistung

Für die sichere Nutzung der telemedizinischen Leistungen (per Video) gelten bestimmte Standards. Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters.Der GKV-Spitzenverband führt auf seinen Webseiten ein Verzeichnis der möglichen Videodienstanbieter.

Hintergrund

Die Sonderregelungen zur Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie waren am 31. März 2022 ausgelaufen. Ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung war nicht möglich, weil einer der vier Berufsverbände den Vertragsentwurf nicht habe unterzeichnen wollte, so der GKV-Spitzenverband.

Daraufhin sei ein Schiedsverfahren angestoßen worden, das derzeit noch laufe. „Bis die Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen hat, gilt nun eine Übergangsvereinbarung für die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“, hieß es vom GKV-Spitzenverband.