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22.02.2022 Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig

News Heilmittel

Künftig ist die Nagelspangenbehandlung auch bei Podologen möglich. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen.

Pediküre, Behandlung der Füße von einer Frau im grünen Kittel
iStockphoto.com/hedgehog94

Nagelspangenbehandlung bald auch bei Podologen möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme der Nagelspangenbehandlung in die Heilmittel-Richtlinie beschlossen und somit die podologische Therapie erweitert. Somit können auch künftig Podologen bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigieren, sofern keine Kontraindikationen vorliegen. Derzeit ist eine solche Behandlung eine ärztliche Leistung.

Was umfasst die Behandlung?

Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, kann eine podologische Nagelspangenbehandlung in allen 3 Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden. Für den Erfolg einer Nagelspangenbehandlung sei es sinnvoll, dass der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung fortgesetzt wird, so der G-BA. Demnach muss im Stadium 1 der Erkrankung die Nagelspange etwa alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, sollten die Therapiefortschritte engmaschiger kontrolliert werden.

Ab 1. Juli verordnungsfähig

Laut G-BA kann die podologische Nagelspangenbehandlung von Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli verordnet werden. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft.

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