01.07.2021 Diagnoseliste mit erhöhtem Heilmittelbedarf erweitert sowie neue Höchstmenge in der Ergotherapie
News HeilmittelDie sogenannte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde um sieben Krankheitsbilder erweitert. Des Weiteren gibt es im Bereich der Ergotherapie einige Änderungen. Hier wurde bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt. Diese Anpassungen der Heilmittel-Richtlinie ist am 1. Juli 2021 in Kraft geteten.

Sieben Krankheitsbilder neu aufgenommen
Zum 1. Juli 2021 wurde die Liste von Diagnosen erweitert, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht. In der Diagnoseliste (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) sind künftig sieben Krankheitsbilder neu gelistet:
- Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
- Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
- blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
- Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
- Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Ärzte können bei den Diagnosen in der Liste und einem langfristigen Heilmittelbedarf eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils zwölf Wochen ausstellen. In der sogenannten Diagnoseliste führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird.
Neue Höchstmenge bei zwei Diagnosegruppen in der Ergotherapie
Im Bereich der Ergotherapie werden bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt: von zehn auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen „PS 2“ und „PS 3“. Somit benötigen zukünftig die betroffenen Patienten nur noch einen Arztkontakt im Quartal.
Hintergrund
Die Richtlinienänderungen zum langfristigen Heilmittelbedarf für weitere Diagnosen sowie die verdoppelten Höchstwerte bei der Ergotherapie hatte der G-BA bereits im März 2021 beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Neuerungen nicht beanstandet. Damit sind die Änderungen am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
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