Vertragsabschluss eines (Apotheken-)Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung
Die AOK Niedersachsen hat einen (Apotheken-)Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung zum 1. September 2025 vereinbart.

Vertrag zum 01.09.2025
Die AOK Niedersachsen hat aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Nachweis der Präqualifizierung den (Apotheken-)Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung zum 1. September 2025 angepasst.