03.12.2020 Corona-Pandemie: telefonische Krankschreibung bis Ende März 2021
News Arzt & PraxisÄrzte können Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden weiterhin per Telefon krankschreiben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die derzeit geltende Sonderregelung jetzt bis zum 31. März 2021 verlängert.

Infektionsrisiko senken, Praxen entlasten
Mit dieser Entscheidung reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten soll das Infektionsrisiko gesenkt werden. Zudem erhofft sich der G-BA eine Entlastung von Arztpraxen.
Wie bisher müssen die niedergelassenen Ärzte den Gesundheitszustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung prüfen und entscheiden, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
G-BA prüft Verlängerung weiterer Sonderregelungen
Im Bereich der verordneten Leistungen gelten derzeit zeitlich befristet bis zum 31. Januar 2021 weitere Sonderregelungen in Deutschland. Ob hier angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie ebenfalls eine Verlängerung erforderlich ist, will der G-BA rechtzeitig beraten. Dies betreffe die Möglichkeit der Videobehandlung für bestimmte Leistungen, die Möglichkeit von Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.
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