Abgabe von Heilmitteln in Schulen
Ziel der Behandlung am Förderort Schule ist die Sicherstellung einerausreichenden und qualitativ angemessenen medizinisch-therapeutischen Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Schüler in Hessen.
Zur medizinisch-therapeutischen Versorgung in Schulen hat die AOK Hessen eine Vereinbarung mit dem hessischen Kultusministerium und mit dem hessischen Sozialministerium getroffen.
Ziel der Behandlung am Förderort Schule ist die Sicherstellung einerausreichenden und qualitativ angemessenen medizinisch-therapeutischen Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Schüler in Hessen.
Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.
Zur AnsprechpartnersucheSie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.
Zu den Kontaktangeboten