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Schulen

Zur medizinisch-therapeutischen Versorgung in Schulen hat die AOK Hessen eine Vereinbarung mit dem hessischen Kultusministerium und mit dem hessischen Sozialministerium getroffen.

Abgabe von Heilmitteln in Schulen

Ziel der Behandlung am Förderort Schule ist die Sicherstellung einerausreichenden und qualitativ angemessenen medizinisch-therapeutischen Versorgung behinderter und von Behinderung bedrohter Schüler in Hessen.

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