E-Rezept: die wichtigsten Informationen für Ärzte
Wann kommt das E-Rezept?
Das E-Rezept (auch: eRezept) wird in Deutschland stufenweise eingeführt. Apotheken nehmen seit 1. September 2022 bundesweit E-Verordnungen an. In Arztpraxen und Krankenhäusern sind regionale Ausbauphasen geplant. Hier machen seit September 2022 Pilot-Praxen und -Krankenhäuser in der Region Westfalen-Lippe den Anfang.
Eigentlich sollte der Teilnehmerkreis in der Region in den Folgemonaten sukzessive erweitert werden. Allerdings hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die Akquise für zusätzliche Praxen im November 2022 vorerst gestoppt.
Aktuellen Planungen der gematik zufolge bleibt das Ziel bestehen, das E-Rezept im Laufe des Jahres 2023 bundesweit einzuführen.
Auch neue Rezepttypen werden zukünftig hinzukommen. Als Nächstes werden voraussichtlich Rezepte für Betäubungsmittel, Digitale Gesundheitsanwendungen und T-Rezepte digitalisiert.
Ablauf in der Praxis
Das E-Rezept wird in der (digitalen) Sprechstunde über das Praxisverwaltungssystem erstellt (hierbei schon auf Vollständigkeit geprüft) und vom Arzt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Mit erfolgter Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt auf dem E-Rezept-Server der gematik (auch „E-Rezept-Fachdienst“ genannt) gespeichert.
Das auf dem Server gespeicherte E-Rezept kann vom Patienten und von der jeweiligen Apotheke mittels eines Rezeptcodes (auch „Token“ genannt; ähnlich einem QR-Code) abgerufen werden. Dieser Code kann vom Arzt entweder an die (gematik-)E-Rezept-App des Patienten übermittelt werden oder als Papierausdruck mitgegeben werden. E-Rezepte können vom verordnenden Arzt bei Bedarf auch wieder gelöscht werden, sofern diese noch nicht in einer Apotheke abgerufen worden sind.
Wurde das Rezept in der E-Rezept-App der gematik gespeichert, kann der Patient es elektronisch einer Apotheke seiner Wahl übermitteln. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht und das Medikament reservieren. Alternativ kann der Patient mit dem ausgedruckten E-Rezept in seine Apotheke gehen und dieses vor Ort einlösen.
Das Muster 16 Formular wird aber nicht gänzlich abgelöst und vor allem in der Anfangszeit noch zum Einsatz kommen. So zum Beispiel in besonderen Situationen wie dem Ausfall der Computeranlage oder Telematikinfrastruktur (TI). Ebenso erfolgt die Verordnung bei Haus- und Heimbesuchen, für Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf, Verbandmitteln, Medizinprodukten und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Teststreifen zunächst weiterhin über das Muster 16 Formular.
Weiterführende Informationen
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