Priscus-Liste: Kurzfassung
Ältere Menschen bekommen besonders viele Medikamente verschrieben. Zugleich bauen Leber und Niere die chemischen Stoffe im Alter langsamer ab. In der Folge reagieren Senioren empfindlicher und sind anfälliger für unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
Hintergrund: Was ist die Priscus-Liste?
Für die Priscus-Liste hat eine von Professorin Petra Thürmann geleitete Forschergruppe nach internationalen Literaturrecherchen und Sondierung des deutschen Marktes Arzneistoffe ausgewählt, die erstens relativ häufig verordnet werden und zweitens ein mögliches Risikopotenzial für ältere Menschen bergen.
Das sind beispielsweise Medikamente, die das Sturzrisiko erhöhen oder die Wahrnehmung beeinträchtigen können. Die Wissenschaftler haben sich aber nicht nur auf eine einfache Aufzählung von Wirkstoffnamen beschränkt, sondern auch die Anwendbarkeit in der ärztlichen Praxis analysiert. So enthält die Liste Hinweise auf Begleiterkrankungen, die die Gefahr beim Einsatz eines Wirkstoffs besonders erhöhen. Zu jeder der aufgeführten Substanzen werden darüber hinaus Therapiealternativen genannt, wobei auch nicht medikamentöse Optionen berücksichtigt werden.
Schließlich benennt sie konkrete Maßnahmen, die es dem Arzt ermöglichen, das Risiko zu begrenzen, wenn sich die Anwendung eines Arzneimittels im konkreten Einzelfall doch nicht vermeiden lassen sollte. Hierzu gehören beispielsweise regelmäßige Kontrollen der Leber- oder der Nierenfunktion oder Beschränkungen der Dosierung oder der Therapiedauer.
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Medikationsplan für ältere und multimorbide Patienten
In dem Kontext der Therapie älterer und multimorbider Patienten wird häufig auch das Thema Multimedikation oder Polypharmazie aufgegriffen. Dies umfasst eine weitere Dimension in der Arzneimitteltherapie und betrachtet das Zusammenwirken mehrerer gleichzeitig angewendeter Arzneimittel. Um diese besondere Herausforderung im Therapiealltag zu meistern, sind Patient und Arzt gleichermaßen gefragt. Ein erster wichtiger Schritt dafür ist ein vollständiger Medikationsplan, auf den Versicherte seit Oktober 2016 Anspruch haben (§31a SGB V).
Wichtig ist daher, dass der Medikationsplan vom Arzt oder Apotheker immer auf dem aktuellsten Stand gehalten wird und auch zusätzlich gekaufte Medikamente oder zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel enthält.