Kontrastmittel für Bestellung und Verordnung
Die Versorgung von Arztpraxen mit Kontrastmitteln ist regional unterschiedlich geregelt. Für Regionen, für die regionale Verträge existieren, finden sich diese unten auf dieser Seite.
Die Kontrastmittel wurden nach Indikation, Anwendungsgebiet, Nebenwirkungsprofil und gegebenenfalls physikochemischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen (sogenannten Fachlosen) zusammengefasst. Es gibt zum Beispiel Gruppen für CT-Kontrastmittel, MRT-Kontrastmittel oder Ultraschallkontrastmittel.
Diese Listen mit wirtschaftlichen Kontrastmitteln sind für alle radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen von Bedeutung. Diese Vertragspraxen finden hier eine Übersicht wirtschaftlicher Kontrastmittel für ihre Bestellung und Verordnung.
Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln
Die Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln (RKM-Vereinbarung) wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und den Verbänden der Krankenkassen Bayern erneut verhandelt. Die neue Gesamtfassung tritt zum 1. April 2021 in Kraft und löst die Vorgängervereinbarung vom 1. Oktober 2019 mitsamt ihrer Nachträge ab.
- Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln Format: PDF | 630 KB | Stand: 01.04.2021
- 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln zum 01.07.2022 Format: PDF | 237 KB
- 2. Nachtrag zur Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmittel Format: PDF | 319 KB
- 3. Nachtrag zur Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln zum 01.10.2024 Format: PDF | 286 KB
- 4. Nachtrag zur Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln zum 01.01.2025 Format: PDF | 1,005 KB