Kontrastmittel für Bestellung und Verordnung
Die Versorgung von Arztpraxen mit Kontrastmitteln ist regional unterschiedlich geregelt. Für Regionen, für die regionale Verträge existieren, finden sich diese unten auf dieser Seite.
Die Kontrastmittel wurden nach Indikation, Anwendungsgebiet, Nebenwirkungsprofil und gegebenenfalls physikochemischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen (sogenannten Fachlosen) zusammengefasst. Es gibt zum Beispiel Gruppen für CT-Kontrastmittel, MRT-Kontrastmittel oder Ultraschallkontrastmittel.
Diese Listen mit wirtschaftlichen Kontrastmitteln sind für alle radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen von Bedeutung. Diese Vertragspraxen finden hier eine Übersicht wirtschaftlicher Kontrastmittel für ihre Bestellung und Verordnung.
Röntgenkontrastmittel im Sprechstundenbedarf
Die hessischen Krankenkassenverbände haben über nahezu das gesamte Röntgenkontrastmittelsortiment mit Lieferanten (Hersteller, Großhändler, Importeure und Apotheken) Preisvereinbarungen für einen wirtschaftlichen Bezug von Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfes (SSB) schließen können.
Wir bitten Sie daher, Röntgenkontrastmittel über unsere Vertragspartner zu bestellen.
Sie finden die Vertragspartner in der angefügten Datei.