Fachportal für Leistungserbringer

Verordnung von Kontrastmitteln

CT-Scan (Symbolbild)
iStock.com/fotostorm

Kontrastmittel für Bestellung und Verordnung

Die Versorgung von Arztpraxen mit Kontrastmitteln ist regional unterschiedlich geregelt. Für Regionen, für die regionale Verträge existieren, finden sich diese unten auf dieser Seite.

Die Kontrastmittel wurden nach Indikation, Anwendungsgebiet, Nebenwirkungsprofil und gegebenenfalls physikochemischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen (sogenannten Fachlosen) zusammengefasst. Es gibt zum Beispiel Gruppen für CT-Kontrastmittel, MRT-Kontrastmittel oder Ultraschallkontrastmittel.

Diese Listen mit wirtschaftlichen Kontrastmitteln sind für alle radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen von Bedeutung. Diese Vertragspraxen finden hier eine Übersicht wirtschaftlicher Kontrastmittel für ihre Bestellung und Verordnung.

Sie sehen regionale Inhalte der AOK Bayern

Vereinbarung zur Abrechnung von Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmitteln

Kontakt zu Ihrer AOK Bayern

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten