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Passive Immunisierung mit Antikörpern gegen RSV nach vollendetem 2. Lebensjahr

Prüfbeginn

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q4/2025 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig ob für Versicherte, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, monoklonale Antikörper zur passiven Immunisierung bei RSV (derzeit: Nirsevimab „Beyfortus®“, Palivizumab „Synagis®“) verordnet werden. 

Detailbeschreibung

Alle derzeit zur passiven Immunisierung gegen RSV zugelassenen Präparate/monoklonale Antikörper, sind bis zu einem Alter von einem Jahr (Beyfortus®) bzw. für Kinder mit hohem Risiko bis zu einem Alter von zwei Jahren zugelassen (Beyfortus®, Synagis®).

Die AOK Baden-Württemberg prüft regelmäßig Verordnungen von monoklonalen Antikörpern zur passiven Immunisierung gegen RSV. 

Bei Verordnungen für Versicherte, die das 2. Lebensjahr vollendet haben und bei denen somit ein off-label Gebrauch vorzuliegen scheint, werden Prüfanträge in Betracht gezogen.

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 01.01.2023, bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 13.05.2025)

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