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Vertrag

Vertrag über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Versorgung der Versicherten AOK Bremen/Bremerhaven mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 23 Orthesen nach § 127 Abs. 2 SGB V (AC/TK 15 04 A23)
Stand:
01.01.2024
Inkrafttreten:
01.10.2015
Vertragspartner:
Leistungserbringer oder Verband

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