Fachportal für Leistungserbringer

Vertrag

Hilfsmittelpoolvertrag Rehatechnik

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Hilfsmittelpoolvertrag Rehatechnik
Stand:
01.12.2019
Inkrafttreten:
01.06.2018
Vertragspartner:
AOK Sachsen-Anhalt, Landesinnung für Orthopädie-Technik

Die Nachtragsvereinbarung war zunächst bis zum 30.09.2021 befristet. Die bestehende Nachtragsvereinbarung wurde nun bis zum 31.03.2022 verlängert und ist weiterhin gültig.

Dokumente der AOK Sachsen-Anhalt

Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen

Kontakt zu Ihrer AOK Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten