Fachportal für Leistungserbringer
Wählen Sie Ihre AOK oder Region aus der Liste:
Warum wird diese Angabe benötigt?

Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten.

Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Leichte Sprache Gebärdensprache
Alle Berufsfelder
Kontakt zur AOK

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Informationen zu erhalten.

AOK/Region wählen
  • Ansprechpartner finden
  • Kontaktformular
Berufsfeld: Zahnmedizin Ändern Gewähltes Berufsfeld: Zahnmedizin Zurück zur Übersicht

27.12.2021 Das gilt ab 1. Januar 2022

News Zahnmedizin

Zum 1. Januar 2022 treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst.

Jahreswechsel 2021 zu 2022 (Symbolbild)
© iStock.com/Philip Steury

Für Apotheken, Ärzte und Zahnärzte

Die für Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärztinnen relevanten Änderungen betreffen unter anderem das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die elektronische Patientenakte (ePA) und die Festzuschüsse beim Zahnersatz.

E-Rezept

Die Regelungen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) sehen eigentlich vor, dass das E-Rezept (auch: eRezept) ab dem 1. Januar 2022 für Verordnungen apothekenpflichtiger Arzneimittel für gesetzlich Versicherte eingesetzt wird. Allerdings wurde die geplante flächendeckende Einführung des E-Rezepts durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf noch unbestimmte Zeit verschoben. Die Erprobung des E-Rezept erfolgt somit weiterhin im Rahmen einer Testphase. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zum 31. Dezember 2021 endet die Übergangsfrist bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dem 1. Januar 2022 ist damit die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arztpraxen an die Krankenkassen der Regelfall.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) erfährt im Jahr 2022 eine Weiterentwicklung. So sollen dann bereits vorhandene Daten bei einem Krankenkassenwechsel exportiert und in eine ePA ihrer neuen gesetzlichen Krankenkasse übertragen werden können. Zudem können Versicherte nun verschiedene weitere Informationen in der ePA abspeichern.

Festzuschüsse Zahnersatz

Zum 1. Januar 2022 erhalten Zahnärzte und Zahntechniker mehr Geld für Leistungen der Regelversorgung. Darauf haben sich die Vertragspartner - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), GKV-Spitzenverband) und Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) - geeinigt. Dabei wurde eine Steigerung für zahnärztliche Leistungen, zahntechnische Leistungen und Verbrauchsmaterial um jeweils 2,29 Prozent vereinbart. Die Details enthält der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Festbetrags-Richtlinie.

Weiterführende Informationen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Übersicht zu Änderungen im Bereich Gesundheit und Pflege erstellt.