16.06.2021 Förderung für Digitalisierung in der Pflege bis 2023 verlängert
News PflegeDie Fördermittel für Digitalisierungsprojekte in der Pflege können nun bis Ende 2023 abgerufen werden. Ursprünglich sollten die im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) beschriebenen Förderprogramme in der Pflege Ende 2021 ausgelaufen.

Einmaliger Zuschuss bis zu 12.000 Euro möglich
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können einmalig bis zu 12.000 Euro Zuschuss für Digitalisierungsprojekte erhalten. Dieses Förderprogramm aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde jetzt mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) bis 2023 verlängert.
Das Ziel der Zuschüsse ist es, digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung betreffen.
Was sind förderfähige Maßnahmen?
Pflegeeinrichtungen können einen einmaligen Zuschuss für den Ausbau der digitalen Infrastruktur erhalten. Pro Pflegeeinrichtung übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen. Höchstens ist ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen mit mehreren Aufträgen verteilt werden (§ 8 Abs. 8 SGB XI).
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag auf Fördermittel ist an die für das Antragsverfahren jeweils zuständige Pflegekasse zu richten. Die entsprechenden Zuständigkeiten stehen auf der Internetseite des AOK Gesundheitspartner-Portals oder auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.
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