30.01.2023 Neues Krankenhausgesetz für Sachsen
News KrankenhausLandesbehörden können Qualität berücksichtigen und regionale Planungskonferenzen einberufen.

Mehr Spielraum für Planung und Finanzierung
Die sächsischen Landesbehörden haben künftig größere Spielräume bei der Krankenhausplanung. So können sie jetzt Qualitätsparameter bei der Vergabe von Versorgungsaufträgen stärker gewichten und Fragen zur Entwicklung bestimmter Versorgungsschwerpunkte in Regionalkonferenzen diskutieren. Krankenhäuser können außerdem als ambulant-stationäre Versorgungszentren betrieben werden. Diese Regelungen wurden Ende Dezember 2022 mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz verabschiedet, das die Grundlagen der Krankenhausplanung und -finanzierung auf Landesebene regelt. Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Sachsen, den Fachkräftebedarf und die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde es erstmals seit 30 Jahren erneuert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
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