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25.02.2021 MTA-Ausbildung: Änderungen ab 2023

News Arzt & Praxis

Das MTA-Reformgesetz hat die letzten Hürden passiert. In den vergangenen Wochen haben sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt. Somit gelten vom 1. Januar 2023 neue Regeln für die Ausbildung von Berufen in der medizinischen Technologie. Weitere Inhalte treten direkt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Röntenaufnahme (Symbolbild)
© AOK-Mediendienst

Verzicht auf Schulgeld

Vollständig heißt das MTA-Reformgesetz „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“. Es ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein wichtiger Teil des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“.

Die MTA-Reform soll dafür sorgen, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden. Neben einer angemessenen Vergütung sieht das Gesetz erweiterte praktische Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds vor. Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.

Neue Berufsbezeichnung

Konkret sollen die vier Berufe in der medizinischen Technologie - Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin - reformiert und gestärkt werden.

Die bisherige Berufsbezeichnung wird ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf. Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung sprachlich nach. Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen.

Notfallsanitätergesetz angepasst

Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst. Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe vornehmen, wenn für Patienten Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen.

Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelung für Einsatzkräfte soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, das restliche Gesetz im Wesentlichen am 1. Januar 2023.

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