PPP-RL: Die Sanktionen werden ab 2026 wirksam
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Mehr Flexibilität, aber Abschläge bei Verfehlen der Versorgungsziele
Psychiatrische Kliniken erhalten noch mehr Flexibilität beim Personaleinsatz; gleichzeitig werden die bisher ausgesetzten Sanktionen wirksam. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der aktuellen Änderung seiner der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) beschlossen. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Dokumentation. So entfällt die stations- und monatsbezogene Dokumentation ab 2026 vollständig. Die Berufsgruppen der Bereiche Spezial-, Bewegungs- und Physiotherapie werden für die Ermittlung der Mindestvorgaben zusammengefasst. Zudem können Fach- und Hilfskräfte in höherem Umfang auf die geforderte Anzahl Ärztinnen und Ärzte angerechnet werden, das gleiche gilt für den Pflegedienst. Auch Beschäftigte in Aus- und Weiterbildung können stärker berücksichtigt werden, um die Personalvorgaben zu erfüllen. Besondere Regelungen gibt es zudem für Nachtdienste und Einrichtungen, die kognitiv eingeschränkte Patientinnen und Patienten behandeln.
90 Prozent müssen erreicht werden
Mit den neuen Regelungen werden ab 1. Januar 2026 auch Sanktionen wirksam, die seit 2024 vorgesehen und immer wieder verschoben worden waren. Die verbliebenen Anforderungen müssen nun von den Psychiatrien zu 90 Prozent erfüllt werden. Ausnahmen gelten für die Psychosomatik. Der Beschluss steht tritt nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft.
- Personalvorgaben zur stationären QualitätssicherungRichtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik