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Leistungsgruppen: Halten sie, was sie versprechen?

Bei der Krankenhausreform auf Bundesebene kommt es auf Details an: Ein zentrales Ziel des Vorhabens lautet, die Qualität der Versorgung zu verbessern. Instrument sind die sogenannten Leistungsgruppen mit ihren fachspezifischen Vorgaben zu Personal, Technik und Prozessen für bestimmte Behandlungen. Während die ursprüngliche Frist zum Erlass der Verordnung am 31. März 2025 verstrichen ist, haben in einigen Ländern die Antragsverfahren bereits begonnen. Doch die Pläne der neuen Koalition könnten die Reform verwässern.

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Illustration zu Strukturkriterien von Leistungsgruppen, etwa medizinisches Personal, Medizintechnik, Datenaustausch oder Kooperationen mit anderen Kliniken sowie weitere Leistungsgruppen
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Schwerpunkt

KRANKENHAUSREFORM

Offene Fragen bei den Leistungsgruppen

Mit ihren spezifischen Vorgaben für Personal, Technik und Prozesse sollen Leistungsgruppen künftig die Qualität der Versorgung sicherstellen. Bei der Umsetzung der Kriterien gehen die Vorstellungen der Beteiligten indes auseinander. In Sachsen und Niedersachsen haben unterdessen die Antragsverfahren begonnen.

Leistungsgruppen sind im Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) als Garant für mehr Effizienz und Qualität verankert worden: Die Bundesländer vergeben ihre Versorgungsaufträge künftig anhand gebündelter verwandter medizinischer Leistungen, die bundesweit einheitlich definiert und mit konkreten Qualitätsanforderungen verknüpft werden sollen. So müssen die Kliniken für eine bestimmte Versorgung eine spezifische Ausstattung an Medizintechnik und genügend Fachärztinnen oder -ärzte vorweisen. Hinzu kommen Schwellenwerte für die Fallzahlen, sogenannte Mindestvorhaltezahlen. Die Festlegung der Details zu den derzeit gültigen Leistungsgruppen erfolgt per Verordnung – die Weiterentwicklung obliegt dem Leistungsgruppen-Ausschuss, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Kliniken, der Kassen, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sind. Anders als in Nordrhein-Westfalen, wo Leistungsgruppen als reines Planungsinstrument fungieren, begründen sie auf Bundesebene die Grundlage der Vorhaltefinanzierung und damit die Krankenhaus-Finanzierung. Die künftige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Qualitätsvorgaben zu verändern und die Übergangsphase für das Vorhaltebudget um ein Jahr zu verlängern. Angesichts unterschiedlicher Interessen könnte eine Einigung schwierig sein.

Detaillierte Vorgaben für die Planung
Für die Kliniken erhöhen sich infolge des KHVVG die Anforderungen an die Versorgung. So sollen etwa Krankenhäuser, um den Versorgungsauftrag für die fallzahlenmäßig große Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie zu erhalten, drei Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Allgemeine Chirurgie am Standort beschäftigen. Auch für die Frauenheilkunde und die Geburtshilfe werden drei Fachärztinnen oder -ärzte gefordert, für die Leistungsgruppe Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sogar fünf. Konkret wird das Gesetz auch beim Thema Medizintechnik. So sieht es etwa für die Interventionelle Kardiologie ein Katheterlabor, ein Röntgengerät, Möglichkeiten zur Computertomografie und zwei Echokardiografie-Verfahren vor (12-Kanal- und transösophageales EKG); als Auswahlkriterium kommt ein Kardio-MRT (Magnetresonanztomografie) hinzu.

Fachgesellschaften fürchten schlechtere Versorgung
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) betrachtet die Regelungen dagegen als zu pauschal und teilweise dysfunktional. In ihrer Stellungnahme schreiben die Kommentatoren, dass sich die Qualität der Versorgung in den beiden "großen" Fächern Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin verschlechtern dürfte: In die chirurgische Leistungsgruppe fielen auch sehr spezielle Eingriffe, wie zum Beispiel die Tumororthopädie. Deshalb fordert die Gesellschaft höhere Vorgaben zum Spezialisierungsgrad des medizinischen Personals. Die HNO-Ärzteschaft warnt wiederum vor Versorgungslücken in der Kinder- und Jugendchirurgie infolge der hohen Vorgaben zur Anzahl der Fachärztinnen und -ärzte. 

Einigen Bundesländern wiederum gehen grundsätzliche Regelungen zu weit. So plädierte das Bundesland Bayern in seinem Entschließungsantrag zum KHVVG Ende November für die Möglichkeit, von den Vorgaben nach eigenem Ermessen abzuweichen, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Demnach sollten die geplanten Mindestvorhaltezahlen weniger verbindlich werden. Kliniken sollten uneingeschränkt die Möglichkeit erhalten, Qualitätsvorgaben durch Kooperationen zu erfüllen. Auch lehnt Bayern es ab, die Erreichbarkeit einer Klinik über Pkw-Fahrzeiten zu definieren und diese als Kriterium für eine Gefährdung der Versorgung zu akzeptieren. Dies müsse im Ermessen des Bundeslandes bleiben.

Die Umsetzung der Leistungsgruppen ist in den Ländern unterschiedlich weit fortgeschritten. In Sachsen und Niedersachsen können Kliniken die entsprechenden Versorgungsaufträge schon beantragen. Das Saarland plant Medienberichten zufolge den Start im zweiten Quartal, auch in Hamburg, Brandenburg, Bremen und Hessen soll das Verfahren zur Jahresmitte beginnen. 
 

Tortendiagramm zur Zuordnung von DRG-Fällen des Jahres 2023 zu Leistungsgruppen: Rund 45 % entfallen auf Allgemeine Innere Medizin (25,87 %) und Allgemeine Chirurgie (19,05 %). Weitere Anteile u. a.: Kinder- und Jugendmedizin (4,66 %), Urologie (4,6 %), Neurologie (3,83 %). Sonstige Gruppen: zusammen 26,26 %. Quelle: GKV-SV.
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Tortendiagramm zur Zuordnung von DRG-Fällen des Jahres 2023 zu Leistungsgruppen: Rund 45 % entfallen auf Allgemeine Innere Medizin (25,87 %) und Allgemeine Chirurgie (19,05 %). Weitere Anteile u. a.: Kinder- und Jugendmedizin (4,66 %), Urologie (4,6 %), Neurologie (3,83 %). Sonstige Gruppen: zusammen 26,26 %. Quelle: GKV-SV.

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Hintergrund
Porträt: Judith Gerlach

PERSPEKTIVEN DER BUNDESLÄNDER

"Die Regelungen müssen rasch nachgebessert werden"

Judith Gerlach

Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention in Bayern

Foto: Tobias Blaser/Stimmkreisbuero Judith Gerlach

Die Krankenhausreform ist auf dem Weg, doch die Bedingungen der Versorgung sind noch nicht abschließend geregelt. Judith Gerlach, Gesundheitsministerin in Bayern, über die Praxis der Arbeit des Leistungsgruppen-Ausschusses, seine anstehenden Aufgaben und die Perspektiven einer besseren Versorgung.

Blickpunkt Klinik: Wo sehen Sie die größten Herausforderungen bei Ihrer Arbeit im Ausschuss und wie aktiv werden sich die Länder einbringen können?

Judith Gerlach: Der Leistungsgruppenausschuss wird nach den gesetzlichen Vorgaben durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die obersten Landesgesundheitsbehörden gemeinsam geleitet. Dabei sind weder das BMG noch die Länder Mitglieder dieses Ausschusses und haben auch kein Stimmrecht. Da nicht alle 16 Bundesländer mit dem BMG den Ausschuss leiten können, übernimmt Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Länder den gemeinsamen Vorsitz, da es bereits über Erfahrungen mit der Systematik der Leistungsgruppen verfügt. Dabei müssen die vom Ausschuss beschlossenen Empfehlungen vom BMG geprüft und dann in das Verordnungsverfahren eingebracht werden. Zu dem vom BMG vorgelegten Verordnungsentwurf braucht es dann die Zustimmung des Bundesrates. Hier wird sich der Freistaat Bayern mit Nachdruck einbringen. 

Welche Erwartungen haben Sie mit Blick auf den Erlass und die Umsetzung der Verordnung?

Die Regelungen zu den Leistungsgruppen müssen sehr rasch nachgebessert werden. Die Krankenhäuser, der Medizinische Dienst und die Planungsbehörden der Länder brauchen dringend Rechtssicherheit und Klarheit darüber, welche Leitungsgruppen mit welchen konkreten Voraussetzungen zum Start der Krankenhausreform gelten. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren – es zeigt sich aber immer wieder, dass bestimmte Vorgaben angepasst werden müssen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurden Nachbesserungen vereinbart. Wenngleich in manchen Punkten die konkrete gesetzliche Umsetzung abzuwarten bleibt, zeigt der Koalitionsvertrag, dass die wahrscheinlich neue Bundesregierung die berechtigten Einwände Bayerns und der anderen Länder ernst nimmt und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zügig nachbessern möchte. Bayern wird sich in diesen Prozess weiterhin mit Nachdruck einbringen und auf allen Ebenen auf eine sachgerechte und tragfähige Ausgestaltung der Krankenhausreform hinwirken.

Welche Vor- oder Nachteile bringt ein immer stärker differenziertes System der Leistungsgruppen mit sich, welche ein sehr einfaches? 

Wenn ich mir die derzeit vorgesehene Leistungsgruppensystematik und Vorhaltevergütung ansehe, erwarte ich keine wesentlichen Verbesserungen der Versorgungsstrukturen und der in wichtigen Teilen defizitären Betriebskostenfinanzierung. Die Vorgaben des KHVVG legen vielmehr ein starres Raster über alle Krankenhäuser, das an den Versorgungsrealitäten vorbeigeht und die Kliniken mit unnötiger Bürokratie belastet. 

Das KHVVG hat bereits Qualitätskriterien formuliert, die im Leistungsgruppenausschuss weiterentwickelt werden sollen. Wie werden Sie damit umgehen? 

Regionale Besonderheiten müssen Berücksichtigung finden können, damit die Versorgung in der Fläche nicht gefährdet wird. Das bedeutet zum Beispiel, dass in einem Flächenland wie Bayern mehr Kooperationsmöglichkeiten zulässig sein müssen. Die starren bundeseinheitlichen Vorgaben sind teilweise nicht mit den gewachsenen historischen Versorgungsstrukturen in Bayern in Einklang zu bringen. Ich begrüße eine Reform der Krankenhausstrukturen ausdrücklich – aber sie muss mit Augenmaß erfolgen. 

Markt und Meinung

Pressecho

Erzgebirgsklinikum auf gutem Kurs

Das Amtsgericht Chemnitz hat den Insolvenzplan für das zahlungsunfähige Erzgebirgsklinikum bestätigt. Das teilte das Unternehmen Anfang April mit. Knapp eine Woche zuvor hatte bereits die Gläubigerversammlung dem von der Klinikleitung vorgelegten Plan zugestimmt. Das Ende des Insolvenzverfahrens rücke damit in greifbare Nähe. Im Haus wurden zentrale Bereiche wie die Terminvergabe und das Belegungsmanagement zentralisiert; 155 von 1.000 Betten wurden im gesamten Klinikverbund abgebaut. Klappt alles wie geplant, rechnet Geschäftsführer Marcel Koch damit, dass das Erzgebirgsklinikum ab Mitte kommenden Jahres wieder kostendeckend arbeitet.

MDR Sachsen, 8. April 2025

Rhön hat seine Ziele erreicht

Die Rhön-Klinikum AG hat ihre prognostizierten Finanzziele erfüllt. Der Umsatz erhöhte sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 131,6 Millionen Euro auf 1,6 Milliarden (2023: 1,5 Milliarden). Ursache dafür ist der Anstieg der Patientenzahlen und die damit verbundenen Leistungen. Insgesamt wurden in den Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren des Konzerns 912.965 Patienten ambulant und stationär behandelt, ein Plus von 3,5 Prozent (2023: 881.775). Der Konzerngewinn stieg von 40,2 auf 45,2 Millionen Euro. Das Betriebsergebnis (Ebitda) erhöhte sich von 105,9 Millionen (2023) auf 110,8 Millionen Euro.

kma-online, 24. März 2025

100 Millionen für Leipzig

Das Klinikum St. Georg in Leipzig wird umfassend modernisiert. Der Freistaat Sachsen unterstützt den Neubau mit rund 101,7 Millionen Euro, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Durch die Verdichtung und Zentralisierung der Kliniklandschaft sollen künftig kurze Wege und eine effizientere Organisation der Behandlungsbereiche möglich werden. Der Neubau soll im Jahr 2028 fertiggestellt sein. Geplant ist ein sechsgeschossiges Gebäude mit Sachsens größter und modernster Notaufnahme. Zudem soll eine moderne Intensiv- und Überwachungsstation mit spezialisierten Einheiten entstehen sowie mehrere neue Fachbereiche.

Zeit online, 24. März 2025

KRANKENHAUSINSOLVENZEN

Klinikschließungen sind selten

Klinikinsolvenzen unterscheiden sich stark nach Art und Ursache des Verfahrens. Das zeigt eine aktuelle Analyse im Krankenhaus-Report 2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der Ende April erscheint. Demnach hatten im Untersuchungszeitraum Juli 2022 bis Oktober 2024 insgesamt 61 Klinikstandorte ein Insolvenzverfahren angemeldet. Nach 29 Anträgen im Jahr 2023 kam es im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zu der befürchteten Steigerung: Bis Oktober 2024 hatten 25 Kliniken einen Insolvenzantrag gestellt. Dabei wurden zwei Drittel aller Verfahren in Eigenverwaltung durchgeführt – ein Verfahren, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt und mit der Insolvenz eine Sanierung des Unternehmens anstrebt. Weitere 16 Prozent waren Schutzschirmverfahren, in denen die Geschäftsführung ebenfalls die Kontrolle behält; 18 Prozent der Verfahren waren sogenannte Regelinsolvenzen, bei denen ein externer Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens übernimmt. Bis April 2025 wurden insgesamt 13 Standorte geschlossen.

Balken- und Tortendiagramm zu Krankenhausinsolvenzen der Jahre 2022 bis 2024: 61 Verfahren, davon 66 % in Eigenverwaltung, 18 % Regelinsolvenzen, 16 % Schutzschirmverfahren. Die meisten Insolvenzen (Eigenverwaltung) zielen auf Sanierung. Quelle: Krankenhaus-Report 2025.
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Balken- und Tortendiagramm zu Krankenhausinsolvenzen der Jahre 2022 bis 2024: 61 Verfahren, davon 66 % in Eigenverwaltung, 18 % Regelinsolvenzen, 16 % Schutzschirmverfahren. Die meisten Insolvenzen (Eigenverwaltung) zielen auf Sanierung. Quelle: Krankenhaus-Report 2025.

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NOTFALLVERSORGUNG

BSG: Notfallstufen mit Einschränkung bestätigt

KRANKENHAUSRANKING

Klinikverbünde legen deutlich zu

Versorgung und Service
Porträt: Dirk Köcher

Dirk Köcher

KOMMENTAR

Auch "NRW-pur" braucht mehr Zeit

Dirk Köcher

Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden und Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD)

Foto: Axentis/Lopata

Die deutschen Kliniken stehen vor einer nie da gewesenen Herausforderung: Obwohl Krankenhausplanung Ländersache ist, kommt durch das KHVVG eine neue Dynamik von der Bundesebene. Welche Detailregelungen die Krankenhausplanung endgültig berücksichtigen muss, ist noch nicht absehbar. Insofern ist zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag zunächst eine Anwendung von “NRW-pur” vorsieht. Gleichwohl stehen die Krankenhäuser aber vor dem Problem, dass die Systematik aus NRW nicht vollumfänglich mit dem kürzlich veröffentlichten Leistungsgruppen-Grouper in Einklang zu bringen ist. 

Mit dieser erzwungenen Zuordnung jedes einzelnen Behandlungsfalls zu einer eindeutigen Leistungsgruppe kommt nun eine weitere Verschärfung in die Krankenhausplanung hinein, die weit über die Fragen von personellen und sächlichen Voraussetzungen hinausgeht: Während die Krankenhäuser in NRW von der Veröffentlichung der neuen Planungssystematik bis zur Umsetzung über fünf Jahre Zeit hatten, sieht die Gesetzeslage auf Bundesebene derzeit noch eine Umsetzung von unter zwei Jahren vor. 

Wir bezweifeln, dass es allen Bundesländern gelingen wird, die notwendigen Vorgaben in ihren Landeskrankenhausplan in dieser Frist zu übernehmen. Eine konstruktive und lösungsorientierte Mitwirkung der Kliniken wird dadurch nahezu unmöglich gemacht, denn echte Auswirkungsanalysen sind ohne alle notwendigen Detailregelungen schlechterdings unmöglich. Wir erhoffen uns von der neuen Bundesregierung einerseits eine schnelle Klarstellung der Anforderungen, andererseits eine Entspannung hinsichtlich der derzeit geltenden Fristen. Nur so werden alle Beteiligten die Neuordnung der Krankenhausplanung zum Erfolg führen können. Dass diese Detaillierungen kommen, lässt der neue Koalitionsvertrag hoffen. Genauso wie ein notwendiger, konstruktiver Dialog in der Sache hoffentlich wieder Einzug in die politische Entscheidungsfindung hält.

TRANSPLANTATIONEN

Organspende-Register mit gemischter Bilanz

DIGITALISIERUNG

Baden-Württemberg plant eigene Plattform

KRANKENHAUS-FALLZAHLEN

Psychische Störungen bei Kindern häufig

Veranstaltungen

Kongress zur Zukunft der Krankenhauslandschaft und Erfahrungen mit der Reform in Nordrhein-Westfalen

Dieses Jahr unter dem Motto "Mission Zukunft Gesundheit"

Treffpunkt für Entscheider aus Gesundheitspolitik und -wirtschaft, Medizin und Pflege, Wissenschaft, Forschung und Kostenträger

Personalien

Melanie Kanzler, Verbandsdirektorin des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes
Melanie Kanzler

Kuratoriumsvorsitzende des IQTIG

Melanie Kanzler leitet weiterhin das IQTIG-Kuratorium

Das Kuratorium des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Melanie Kanzler als Vorsitzende wiedergewählt. Die Direktorin des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) wird das Gremium in den Jahren 2026 und 2027 leiten. Seine Mitglieder stammen aus dem Umfeld des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie aus Sozialverbänden, Patientenvertretungen und Selbsthilfeorganisationen.

Foto: Dr. Gerald Gaß
Dr. Gerald Gaß

Vorstandsvorsitzender der DKG

Neues Mandat für Gerald Gaß

Dr. Gerald Gaß steht weiterhin an der Spitze der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der frühere Krankenhausgeschäftsführer und Abteilungsleiter im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium ist seit 2021 Vorstandsvorsitzender der DKG. Seine bisherige Amtszeit wäre zum Ende März 2026 ausgelaufen und wurde vom Präsidium der DKG vorzeitig verlängert. Zuvor war der promovierte Volkswirt ehrenamtlicher Präsident der DKG.

Porträt: Jörg Marx
Jörg Marx

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Agaplesion

Agaplesion bestätigt Konzernvorstände

Der Aufsichtsrat des evangelischen Krankenhauskonzerns Agaplesion hat Jörg Marx, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (COO), und Sebastian Polag, Vorstand Finanzen und IT (CFO) bei Agaplesion, vorzeitig für weitere fünf Jahre in den Vorstand berufen. Der Vertrag des seit 2012 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Dr. rer. pol. Markus Horneber war schon im Sommer 2024 um fünf Jahre verlängert worden. Agaplesion ist der zweitgrößte freigemeinnützige Klinikträger in Deutschland.

Zahlen – Daten – Fakten

ZUORDNUNG VON KLINIKFÄLLEN

Wie der Leistungsgruppen-Grouper funktioniert

Für die Zuordnung von Fällen zu Fallpauschalen und Leistungsgruppen sorgt künftig ein und dieselbe Software. Der Grund: Anders als in NRW, wo Leistungsgruppen nur der Planung dienen, entscheidet die bundesweite Leistungsgruppen-Systematik auch über die Vergütung der Kliniken. Da die Krankenhäuser ihre DRG weiterhin für die Abrechnung mit den Krankenkassen ermitteln müssen, erspart ihnen der "gemeinsame" Grouper eine weitere Gruppierung für das das Ermitteln der Vorhaltevergütung. Die Feststellung der Leistungsgruppe setzt bei der Fallpauschale an, so zum Beispiel bei der DRG F07 "Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine" für den Wechsel des Herzschrittmachers. Die DRG mit ihren verschiedenen Schweregraden (A bis C) werden zunächst der übergeordneten Leistungsgruppe "Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems" (LG MDC 05) zugeordnet und der Fall anschließend auf bestimmte Merkmale überprüft. Je nach Fallkonstellation landet er dann in einer spezifischen Leistungsgruppe – so etwa in der LG 0131 ("Herzchirurgie") oder in der LG 0132 ("Patient oder Patientin unter 18 Jahre alt"). In seiner aktuellen Version ist der offizielle Leistungsgruppen-Grouper nicht kompatibel mit dem Leistungsgruppen-System in Nordrhein-Westfalen.

Die Infografik zeigt den Weg von medizinischen Behandlungen zur DRG und anschließend zur Leistungsgruppe. Beispiel: Der "Herzschrittmacherwechsel" führt über Kriterien wie "Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine" und weitere – je nach Schweregrad –zu den DRGs F07A bis F07C. Diese werden der übergeordneten Leistungsgruppe MDC 05 zugeordnet. Daraus erfolgt eine weitere Zuweisung zu konkreten Leistungsgruppen, z. B. zur LG 0132 über Zuweisungskriterien wie "Herzchirurgie Kinder und Jugend" oder andere, oder zur LG 0084 über das Zuweisungskriterium "Minimalinvasive Herzklappeneingriffe". Quelle: InEK, AOK-Bundesverband.
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Die Infografik zeigt den Weg von medizinischen Behandlungen zur DRG und anschließend zur Leistungsgruppe. Beispiel: Der "Herzschrittmacherwechsel" führt über Kriterien wie "Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine" und weitere – je nach Schweregrad –zu den DRGs F07A bis F07C. Diese werden der übergeordneten Leistungsgruppe MDC 05 zugeordnet. Daraus erfolgt eine weitere Zuweisung zu konkreten Leistungsgruppen, z. B. zur LG 0132 über Zuweisungskriterien wie "Herzchirurgie Kinder und Jugend" oder andere, oder zur LG 0084 über das Zuweisungskriterium "Minimalinvasive Herzklappeneingriffe". Quelle: InEK, AOK-Bundesverband.

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