Vertrag Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen (PG 15) in Rheinland-Pfalz und Saarland
Übersicht über diesen Vertrag
Vertragstitel (vollständig): | Vertrag über die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen nach §127 Abs. 2 SGB V |
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Stand: | 01.08.2018 |
Inkrafttreten: | 01.08.2018 |
Vertragsdokument
Gegenstand des Vertrages ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15. Dies beinhaltet generell Zubehör und Verbrauchsmaterialien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Rechtliche Grundlage ist § 33 Abs. 1 Satz 1 und 5 SGB V.
Für bereits bestehende beziehungsweise laufende Versorgungen gelten die in diesem Vertrag beschriebenen Übergangsregelungen.
Der Vertrag umfasst nicht die Versorgung von Versicherten mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15, soweit diese über den Sprechstundenbedarf oder ärztliche Sachkosten durch die Krankenkasse vergütet werden.